Externe Nachtragsbearbeitung Referenznummer der Bekanntmachung: 02-23-5031-
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Nachtragsbearbeitung
Externe Nachtragsbearbeitung
Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Hansastraße 2
47799 Krefeld
Deutschland
Externe Nachtragsbearbeitung für das Bauvorhaben Autobahnkreuz Kaiserberg
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB)
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG
oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der
EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2
des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2
Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2
des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und
die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des
Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12
des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften
gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen
anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten
Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie
für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte
selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf
das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter
handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1)
Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1
GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob
sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2
GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils
aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3
GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie die
EU-Teilnahmebedingungen Offenes Verfahren. .
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt
entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser
nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des
Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der
verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person
gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche
Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur
Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der
Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
(1.) Eigenerklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (2), (3) VgV besitzt.
Das Dokument "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" ist zu verwenden
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen zur Berufsqualifikation zu verlangen.
(2.) Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Regelungen über Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB-Anwendung finden. Die diesbezüglich im Formblatt EIGENERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG geforderten Erklärungen sind von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, eignungsverleihenden Unterauftragnehmer und anderen Unterauftragnehmern abzugeben.
(3.) Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen.
Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND-0422, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio. EUR für Personen und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inklusive berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Mindestens eine technische Fachkraft sowie deren Stellvertretung
- jeweils mit abgeschlossenen (Fach-)Hochschulstudium, mit Schwerpunkt Bauingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Bauwesen bzw. vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen.
- jeweils mit mindestens 5-jähriger Erfahrung und spezifische Kenntnisse im Nachtragsmanagement bei komplexen Großbaumaßnahmen im Bundesfernstraßenbau im Bereich Brückenbau, Straßen-, Verkehrswege- und Kanalbau, Erd-, Grund- und Spezialtiefbau sowie im Stahlbau, dabei insbesondere vertiefte Kenntnisse der VOB, des BGB, des GWB, des HVA B-StB, im Nachtragsforderungsmanagement, in Baubetrieb und Kalkulation sowie im Umgang mit Behinderungen, Bauablaufstörungen und Stillständen. Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre.
- jeweils mit Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführungen von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Nachtragsbearbeitung gemäß HVA B-StB und TVB-Nachtragsbearbeitung bei komplexen Großbaumaßnahmen im Bundesfernstraßenbau im Bereich Brückenbau, Straßen-, Verkehrswege- und Kanalbau, Erd-, Grund- und Spezialtiefbau sowie im Stahlbau.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bieter muss mindestens über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügen (bitte kurze Beschreibung beifügen).
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Eignungsleihe
Die Formblätter VERZEICHNIS_DER_ANDEREN_UNTERNEHMEN_EIGNUNGSLEIHE und VERPFLICHTUNGSERKLAERUNG_EIGNUNGSLEIHE sind zu verwenden.
(a) Angabe, ob eine Eignungsleihe bei einem anderen Unternehmen erfolgen soll
(b) Falls eine Eignungsleihe erfolgen soll: Bezeichnung des eignungsverleihenden Unternehmens
(c) Benennung des Eignungskriteriums, in dem eine Eignungsleihe erfolgen soll,
(d) Einreichung einer Verpflichtungserklärung des eignungsverleihenden Unternehmens
Benennung von Unterauftragnehmern
Das Formblatt VERZEICHNIS_DER_UNTERAUFTRAGNEHMER ist zu verwenden.
(a) Welche Teile des Auftrags sollen unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden
(b) Bezeichnung des Unterauftragnehmers (soweit mit Angebotsabgabe bereits bekannt)
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis mit elektronischer Angebotsdatei Format DA84 (GAEB 90)
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
-EU-Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 10017
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Folgende Unterlagen ist nur einzureichen, wenn vorhanden
- Nachweis Verpflichtung nach Verpflichtungsgestz gem § 6 AVB F-STB
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de