Errichtung einer Bodenrecyclinganlage am Standort Westring 360 Los 3 Hallenbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Korzert 15
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Çelik
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awg-wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Bodenrecyclinganlage am Standort Westring 360 Los 3 Hallenbau
Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal plant am Standort Westring 360 die Errichtung einer
Bodenaufbereitungsanlage.
Durch Tiefbauarbeiten im Stadtgebiet Wuppertal fallen jährlich beträchtliche Mengen an Bodenaushubmassen an. In der geplanten Bodenaufbereitungsanlage sollen diese anfallenden Bodenaushubmassen mittels Siebklassierung und Zerkleinerung so behandelt werden, dass sie in den Baustellen in Wuppertal für die Tiefbauarbeiten wieder eingesetzt werden können.
Für die Anlieferung und Zwischenlagerung des Bodenmaterials sind große Hallen geplant. Ebenfalls ist ein Betriebsgebäude, ein Wiegegebäude und eine Reifenwaschanlage vorgesehen.
Neben den Gebäuden ist auch die gesamte Infrastruktur des Standorts herzustellen. Hierfür werden
Verkehrsflächen in Asphaltbauweise, ein Tank- und Waschplatz in Betonbauweise sowie zwei Fahrzeugwaagen
errichtet.
Der Leistungsumfang des vorliegenden Loses 3 Hallenbau umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:
• Errichtung Stell- und Anschüttwände
• Errichtung Überdachung
• Blitzschutz
• Beleuchtung
Hallenbau
Wuppertal
Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal plant am Standort Westring 360 die Errichtung einer
Bodenaufbereitungsanlage.
Durch Tiefbauarbeiten im Stadtgebiet Wuppertal fallen jährlich beträchtliche Mengen an Bodenaushubmassen an. In der geplanten Bodenaufbereitungsanlage sollen diese anfallenden Bodenaushubmassen mittels Siebklassierung und Zerkleinerung so behandelt werden, dass sie in den Baustellen in Wuppertal für die Tiefbauarbeiten wieder eingesetzt werden können.
Für die Anlieferung und Zwischenlagerung des Bodenmaterials sind große Hallen geplant. Ebenfalls ist ein Betriebsgebäude, ein Wiegegebäude und eine Reifenwaschanlage vorgesehen.
Neben den Gebäuden ist auch die gesamte Infrastruktur des Standorts herzustellen. Hierfür werden
Verkehrsflächen in Asphaltbauweise, ein Tank- und Waschplatz in Betonbauweise sowie zwei Fahrzeugwaagen
errichtet.
Der Leistungsumfang des vorliegenden Loses 3 Hallenbau umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:
• Errichtung Stell- und Anschüttwände
• Errichtung Überdachung
• Blitzschutz
• Beleuchtung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über dieerlaubte Berufsausübung
Als Eigenerklärung vorzulegen:
• Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
• Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch den Namen des Verantwortlichen in Druckbuchstaben im Angebot mit abgegeben.
• Angaben, ob ein Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, welcher auf Verlangen vorgelegt wird.
• Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden (nach des gesetzlichen Vorgaben) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3.000.000,00 EUR
Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Bei Einsatz von eignungsverleihenden Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
• Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis bei Angebotsabgabe beizufügen sind. Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen für die weiteren Referenzleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das den Vergabeunterlagen beiliegende Muster vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
• Angaben über die technischen Fachkräfte, sowie die technischen Stellen, welche dem Bieter zum Erbringen der angebotenen Leistung zu Verfügung stehen; insbesondere die mit der Qualitätskontrolle beauftragten, sowie die zur Erreichtung des Bauwerks
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer FristvonzehnKalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahrennurfestgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen BieterundBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht späterals sechsMonate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Düsseldorf
Land: Deutschland