Lieferung von Ökostrom an Marktlokation(en) der BaFin in Bonn (Los 1) und Frankfurt am Main (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0220
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat ZII 6
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom an Marktlokation(en) der BaFin in Bonn (Los 1) und Frankfurt am Main (Los 2)
Lieferung von Ökostrom
an Marktlokation(en) der BaFin in Bonn (Los 1) und Frankfurt am Main (Los 2)
Lieferung von Ökostrom an Marktlokation(en) der BaFin in Bonn
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Dreizehnmorgenweg 13-15 53175 Bonn, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Justus-von-Liebig Str. 28 53121 Bonn
Der voraussichtliche Stromlieferbedarf beträgt ca. 1.198.802,44 kWh pro Jahr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Lieferung von Ökostrom an Marktlokation(en) der BaFin in Frankfurt am Main
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Lurgiallee 10 60439 Frankfurt am Main
Der voraussichtliche Stromlieferbedarf beträgt ca. 4.228.302,7 kWh pro Jahr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Zulassung als Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 3 Nr. 18 EnWG/der Anzeige der Energiebelieferung nach § 5 EnWG
Der Bieter muss im Sinne des § 3 Nr. 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Elektrizitätsversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die Belieferung von Haushaltskunden aufgenommen haben, müssen die Aufnahme der Lieferung bei der Bundesnetzagentur lt. § 5 EnWG angezeigt haben.
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, §§ 123, 124 GWB
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formblatt B_02) erklärt der Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,
3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
- Angaben zum Bieter
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_03) zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen.
Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen benötigt. Danach ist die BaFin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Bei den Eintragungen handelt es sich um strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, § 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 22 des Lieferkettengesetzes.
Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen
Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises verboten (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
- Erklärung zum Unternehmen
Es sind Angaben zum Unternehmen zu machen:
- Firma
- Anschrift
- Gesellschafter bzw. Geschäftsführer (verantwortliche Personen für das Unternehmen)
- Sparten
- Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
davon Umsatz durch Stromlieferungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigte Arbeitskräfte (insgesamt/kaufmännisch/technischer Bereich)
- Anzahl der Stromlieferkunden insgesamt (mit/ohne Leistungsmessung)
- Stromverkauf/davon Ökostrom
- Stromerzeugung in eigenen Anlagen/davon Ökostrom
- Fremdbezug/davon Ökostrom
- Dem Unternehmen erteilte Zertifikate für Qualitätsmanagement/Umweltmanagement und Auditsystem(EMAS)
- Dem Unternehmen für die Lieferung von Ökostrom erteilte Zertifikate und Gütesiegel für die Lieferung an andere Kunden (Aussteller, Bezeichnung, Gültigkeitsdauer)
- Sonstige Angaben
- Stammdatenblatt zur Anlagenkategorie und zur CO2-Minderung
Der Bieter legt dar, aus welchen Stromerzeugungsanlagen der ausgeschriebene Ökostrom während der Vertragslaufzeit geliefert werden soll.
- Verpflichtungserklärung zum Ausschluss einer Doppelvermarktung des Umweltnutzens
Der Bieter erklärt, dass der Umweltnutzen, der mit der Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien im Lieferzeitraum verbunden ist, von ihm bzw. seinen Vorlieferanten nicht anderweitig im Sinne der Ziffern 2 und 8 der Leistungsbeschreibung (Ökostrom-Qualität) verwertet oder übertragen wird;
dass der Umweltnutzen von der physikalischen Stromlieferung nicht getrennt wurde bzw. wird - auch nicht durch einen Vorlieferanten;
dass die zu liefernde Ökostrommenge und deren Umweltnutzen nicht als Teilmenge in ein Ökostrom-Gütesiegel und/oder Ökostrom-Zertifikat einfließen, welches zum Nachweis einer Ökostromlieferung gegenüber anderen Auftraggebern/Kunden dient - auch nicht durch einen Vorlieferanten.
- Referenzen zur Lieferung von Ökostrom
Der Bieter hat mindestens zwei Referenzen je Los über die Lieferung von Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energiequellen) mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind, nachzuweisen.
Das bedeutet, sollte ein Bieter auf beide Lose bieten, sind insgesamt vier Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G6VCU
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail:
oder per Fax: 0228/4108-63580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.bafin.de