Lieferung und Montage von Einrichtung im naturwissenschaftlichen Bereich für die Otto-Pankok-Schule in Mülheim an der Ruhr Referenznummer der Bekanntmachung: MH-45_1-2023-7812
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 1
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Kinder, Jugend und Schule
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Einrichtung im naturwissenschaftlichen Bereich für die Otto-Pankok-Schule in Mülheim an der Ruhr
Es handelt sich um die Einrichtung von naturwissenschaftlichen Räumen im Bestandsgebäude und auch im
Erweiterungsbau.
Geplanter Liefertermin: Sofern der Baufortschrift eine Lieferung zulässt, muss diese erfolgen. Bestandsgebäude
voraussichtlich 05/2024-07/2024; Erweiterungsbau voraussichtlich 01/2024-04/2024
Es handelt sich um die Einrichtung von naturwissenschaftlichen Räumen im Bestandsgebäude und auch im
Erweiterungsbau.
Geplanter Liefertermin Bestandsgebäude: 05/2024-07/2024
Geplanter Liefertermin Erweiterungsbau: Januar 2024 bis April 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stollberg
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.