Mona Mare VE 400.13 Lüftungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 1501023 ON 11.29 ex post
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heinestr. 3
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2119718-150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://monamare.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mona Mare VE 400.13 Lüftungstechnik
Im Zuge der Sanierung und Erweiterung des Allwetterbades Mona Mare der Stadt Monheim am Rhein wird nach der Fertigstellung der Interimsmaßnahme für die Aufrechterhaltung des Sauna- und Schulschwimmbetriebs mit dem Hauptbau begonnen. Zunächst wird das Hauptgebäude bis auf die Kellerdecke abgebrochen. Details hierzu findet man in der Beschreibung der Hauptbaumaßnahme. Von Seiten der Lüftungstechnik werden insgesamt 8 zentrale RLT-Geräte aufgestellt. Drei der Anlagen werden im Untergeschoss platziert und vier auf der Technikempore. Das Gerät für die zu sanierende Küche wird auf dem neuen Foyerdach aufgestellt. Details zu den einzelnen Anlagen sind der technischen Anlagenbeschreibung im Vortext zum Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Neben den zentralen Lüftungsanlagen werden diverse Räume mit Splitgeräten gekühlt und das Außenliegende Dampfbad mit kompakten Ventilatoreinheiten ausgestattet. Des Weiteren erhalten einzelne Bereiche dezentrale Nacherhitzer im Kanalnetz.
Mona Mare Kurt-Schumacher-Str. 40789 Monheim am Rhein
Gegenstand der Ausschreibung war die Lieferung und Montage von Lüftungstechnik gemäß Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag
Postanschrift: Hammfelddamm 8
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 21317752-138
Fax: +49 21317752-502
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Hinweise und Fragen, insbesondere Bieterfragen und Rügen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz oder per E-Mail an zu richten. Die Kommunikation über die Vergabeplattform erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bieter gerecht zu werden, sind die Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabemarktplatzes sind für die Bieter kostenlos. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden.
Aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter können Hinweise und Fragen in der Regel nur beantwortet werden, die spätestens acht Kalendertage vor der jeweiligen Angebots- oder Erklärungsfrist bei der Vergabestelle eingegangen sind. Die Antworten der Allwetterbad der Stadt Monheim am Rhein GmbH werden allen registrierten Bietern mitgeteilt und sind bei der Ausarbeitung des Angebots in gleicher Weise wie diese Vergabeunterlagen zu Grunde zu legen.
Während des laufenden Verhandlungsverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise unmittelbar mit den bei der Stadt Monheim am Rhein oder der Allwetterbad der Stadt Monheim am Rhein GmbH mit der Vergabe befassten Dienststellen und Personen fernmündlich, persönlich oder schriftlich Kontakt aufzunehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYQD96S
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Gemäß § 160 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.