Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften des jobcenter rhein-sieg Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0380-JC-VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausallee 10
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53357
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jobcenter-rhein-sieg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften des jobcenter rhein-sieg
Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften des jobcenter rhein-sieg
jobcenter rhein-sieg Rathausallee 10 53357 Sankt Augustin jobcenter rhein-sieg Außenstelle Alfter, Weberstr. 164-170, 53347 Alfter / jobcenter rhein-sieg Außenstelle Rheinbach, Römerkanal 56, 53359 Rheinbach / jobcenter rhein-sieg Außenstelle Königswinter, Im Mühlenbruch 1, 53639 Königswinter / jobcenter rhein-sieg Außenstelle Siegburg, Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg / jobcenter rhein-sieg Außenstelle Eitorf, Spinnerweg 58, 53783 Eitorf / jobcenter rhein-sieg Außenstelle Troisdorf, Sieglarer Str. 2, 53840 Troisdorf /
Neu ab 01.01.2024 - jobcenter rhein-sieg Außenstelle Sankt Augustin, Südstraße 1-3, 53757 Sankt Augustin
Neu ab Mitte 2024 - jobcenter rhein-sieg, Mühlheimer Str. 9, 53840 Troisdorf
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Liegenschaften des jobcenters rhein-sieg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund von Bewerberinformationen muss die beabsichtigte Rahmenvertragsdauer um 50 % reduziert werden, so dass sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.
Das Vergabeverfahren wird daher neu gestartet. Die Bekanntmachung des neuen Vergabeverfahrens und die Bereitstellung der Vergabeunterlagen erfolgt kurzfristig.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD9RZ
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.