11640 - Ausstattung Möblierung/Einrichtung f. d. Neubau eines Verwaltungsgebäudes Referenznummer der Bekanntmachung: 1.4-23-B-11640
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herzebrocker Str. 140
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241-851916
Fax: +49 5241-851974
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
11640 - Ausstattung Möblierung/Einrichtung f. d. Neubau eines Verwaltungsgebäudes
Der Kreis Gütersloh schreibt die Möblierung des 3-geschossigen Neubaus als Ergänzung zum bestehenden Kreishaus aus.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Gütersloh baut auf dem ca. 9 .400 qm großenGrundstück " Auf dem Stempel 5 " i n 33334 Gütersloheinen 3- geschossigen Neubau als Ergänzung zumbestehenden Kreishaus.Die geplante BGF pro Geschoss beträgt ca. :Kellergeschoss : 7 61 qmErdgeschoss : 3 .180 qm .1. O bergeschoss : 3 .233 qm2. O bergeschoss : 3 .233 qm Für dieses Gebäude wird die Möblierung ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113607
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.