Dreifachsporthalle Selm - Lieferung und Installation einer Beschallungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2023-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adenauerplatz 2
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dreifachsporthalle Selm - Lieferung und Installation einer Beschallungsanlage
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Installation einer Beschallungsanlage für die Dreifachsporthalle Selm in 59379 Selm.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Campus 7 59379 Selm
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Installation einer Beschallungsanlage für die Dreifachsporthalle Selm in 59379 Selm.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag: Beschallungsanlage
Postanschrift: Gildestraße 60
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 54515459-553
Fax: +4 954515459-555
Internet-Adresse: www.kolibri-medias.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDL27
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.