Tief- und Straßenbauarbeiten, Gebewerbegebiet Sindelfingen-Ost Referenznummer der Bekanntmachung: Teilprojekt 2 Abschnitt 2-1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71063
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7031940
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sindelfingen.de
Postanschrift: Osterholzallee 140/1
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71418655617
Fax: +49 71418655611
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sw-ingenieure.com
Abschnitt II: Gegenstand
Tief- und Straßenbauarbeiten, Gebewerbegebiet Sindelfingen-Ost
Die Stadt Sindelfingen plant im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der Bundesautobahn BAB A 81 und der damit verbundenen Neuordnung der Autobahnanschlussstellen eine Umgestaltung der verkehrlichen
Infrastruktur im Gewerbegebiet Sindelfingen-Ost.
Im Rahmen des Ausbaus der Bundesautobahn A 81 wird der bisherige Vollanschluss Sindelfingen-Ost zu einem Halbanschluss zurückgebaut, der lediglich die Zu- und Abfahrt in bzw. aus Richtung Stuttgart erlaubt. Im Gegenzug ist der Ausbau des Halbanschlusses Böblingen-Ost zu einem Vollanschluss mit Anschluss des Gewerbegebietes Sindelfingen-Ost an die Bundesautobahn A 81 vorgesehen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Sindelfingen plant im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der Bundesautobahn BAB A 81 und der damit verbundenen Neuordnung der Autobahnanschlussstellen eine Umgestaltung der verkehrlichen Infrastruktur im Gewerbegebiet Sindelfingen-Ost.
Im Rahmen des Ausbaus der Bundesautobahn A 81 wird der bisherige Vollanschluss Sindelfingen-Ost zu einem Halbanschluss zurückgebaut, der lediglich die Zu- und Abfahrt in bzw. aus Richtung Stuttgart erlaubt. Im Gegenzug ist der Ausbau des Halbanschlusses Böblingen-Ost zu einem Vollanschluss mit Anschluss des Gewerbegebietes Sindelfingen-Ost an die Bundesautobahn A 81 vorgesehen.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst die Bauleistung zur Fortentwicklung der Erschließung des Gewerbegebietes Sindelfingen-Ost, Teilprojekt TP2.2-1, die auf die Änderungen im übergeordneten Straßennetz und die Verlagerung der Verkehrsströme reagiert und zudem die verkehrliche Erschließung innerhalb des Gewerbegebietes an die geänderten Randbedingungen anpasst.
Das Gewerbegebiet Sindelfingen-Ost befindet sich am östlichen Ortsrand Sindelfingen und wird in südliche Richtung durch die Bundesautobahn A 81 begrenzt. Im Norden wird das Gebiet von der Mahdentalstraße, die mit der Anbindung an die Autobahnanschlussstelle AS 21 und ihrer Ost-West-Ausrichtung das Gebiet aus nördlicher Richtung begrenzt und erschließt. Das Gebiet erfährt seine Erschließung zusätzlich aus westlicher Richtung über die Eschenbrünnlestraße, die in Nord-Süd-Richtung die Mahdentalstraße mit der südlich der Autobahn verlaufenden und nach Böblingen führenden Leibnizstraße verbindet.
Das Teilprojekt TP2.2-1 beinhaltet in einer ersten Bauphase den Umbau der Kreuzung Eschenbrünnlestraße/Tilsiter Straße in einen Turbo-Kreisverkehr, den Peter-Schaufler-Platz, und die Anpassung der bestehenden Tilsiter Straße.
Die Kreuzung Eschenbrünnlestraße/Tilsiter Straße wird in einem zweistreifigen Kreisverkehrsplatz ausgebaut. Aus nördlicher und südlicher Richtung wird die linke Fahrspur zur 3. Ausfahrt in westlicher bzw. östlicher Richtung, die rechte Fahrspur zur 1. und 2. Ausfahrt geführt. Aus westlicher und östlicher Richtung wird die linke Fahrspur zur 2. und 3. Ausfahrt, die rechte Fahrspur zur 1. Ausfahrt geführt. Die Zufahrten werden an die Geometrie des Kreisverkehrsplatzes angepasst.
Die Tilsiter Straße wird zwischen dem Kreisverkehrsplatz und dem Bauende bei Station 0 + 402,00 auf einer Länge von ca. 270 m neu ausgebaut.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. KEV-Blätter / PQ-Nummer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.