Ladeinfrastruktur für Elektrobusse (DC-Ladegeräte, CCS), stationäre und mobile LIS
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 1
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Rene Farchmin
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbus-gt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse (DC-Ladegeräte, CCS), stationäre und mobile LIS
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer stationären Ladeinfrastruktur mit 16 Ladepunkten im neu errichteten Busport sowie die Lieferung von zwei mobilen Ladestationen für die Elektrobusflotte der Stadtbus Gütersloh GmbH.
Stadtbus Gütersloh GmbH
Robert-Bosch-Str. 1
33334 Gütersloh
Die Stadtbus Gütersloh GmbH (SBG) als Auftraggeber beabsichtigt, mit Unterstützung durch das Förderprogramm „Besondere Förderbedingungen für Investitionsmaßnahmen zur Beschaffung von batterieelektrischen und wasserstoffbetriebenen Linienbussen des ÖPNV, zur Errichtung der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur und zur Beschaffung erforderlicher spezifischer Werkstatteinrichtungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 6 ÖPNVG NRW“ des Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, eine Ladeinfrastruktur aufzubauen.
Die Ausschreibung umfasst eine stationäre Ladeinfrastruktur zur Versorgung von 16 Ladepunkten im Betriebshof für Elektrobusse mit CCS Combo 2 Schnittstellen. An jedem Ladepunkt muss eine Leistung von min. 150 kW zur Verfügung gestellt werden können. Wenn alle Ladepunkte gleichzeitig in Benutzung sind, muss an jedem Ladepunkt eine Leistung von min. 50 kW zur Verfügung gestellt werden können. Mit Ausnahme der Ladeschnittstellen werden alle elektronischen Komponenten in zwei Technikgebäuden integriert. Die Ladeschnittstellen werden in einem bauseits in Bau befindlichem Busport integriert. Die zu liefernde Leistung umfasst die gesamte Ladeinfrastruktur, bestehend aus den zwei Technikgebäuden, Ladeschnittstellen inkl. Ladekabel und Halterungen, Leitungen, vollständige Installation, Inbetriebnahme und Abnahme der Komponenten sowie die erforderlichen Tiefbaumaßnahmen
Zusätzlich sollen 2 mobile Ladegräte beschafft werden.
Die Eignung nach Ziffer III.1.2) bis III.1.3). Eine detaillierte Matrix mit Angabe der einzelnen Eignungskriterien sowie der Verteilung der Punkte und Gewichtung dieser Kriterien ist dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 Abs. 1 GWB
II. Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist
I. Nachweis der Unternehmenshaftpflichtversicherung
- Unternehmenshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. € für Personenschäden und 5,0 Mio. € für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Unternehmenshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
II. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beschaffung von Ladeinfrastruktur für Linienomnibusse mit batterieelektrischem Antrieb) in den letzten drei Geschäftsjahren innerhalb der Europäischen Union.
- Umsätze vergleichbarer Lieferleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab dem 01.01.2020) (30%)
Eine vergleichbare Lieferleistungen im vorgenannten Sinne umfasst die Lieferung und Inbetriebnahme einer Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Busse mit einer Ladeleistung von mindestens 100 kW je Ladepunkt an Standorten innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.
I. Unternehmensreferenzen über ausgeführte und vom Kunden erfolgreich abgenommene Lieferaufträge in den letzten drei Jahren in Deutschland (60%)
Vergleichbare Lieferaufträge im vorgenannten Sinne umfasst die Lieferung und Inbetriebnahme einer Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Busse mit einer Ladeleistung von mindestens 100 kW je Ladepunkt an Standorten innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.
II. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Lieferleistung (10%)
Die Stadtbus Gütersloh GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadtbus Gütersloh GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der Sektorenverordnung (SektVO). Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
4. Den höchstens fünf qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal fünf Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen (vgl. Kapitel "Erklärung zur Richtigkeit der Angaben" im Bewerbungsbogen). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.