Jahreszeitvertrag Rohrreinigung 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0663
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211-8921816
Fax: +49 211-8935816
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahreszeitvertrag Rohrreinigung 2023-2025
Reinigung von Abwassersystemen in diversen Liegenschaften der Stadtverwaltung Düsseldorf
Los 1 - Kleinwertige Unterhaltungsarbeiten - Teillos 1
Liegenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Kleinwertige Unterhaltungsarbeiten mit Einzelbeauftragungen bis 3.000,00 EUR an allen städtischen Gebäuden im gesamten Stadtbezirk.
Los 1 - Kleinwertige Unterhaltungsarbeiten - Teillos 2
Liegenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Kleinwertige Unterhaltungsarbeiten mit Einzelbeauftragungen bis 3.000,00 EUR an allen städtischen Gebäuden im gesamten Stadtbezirk.
Los 1 - Kleinwertige Unterhaltungsarbeiten - Teillos 3
Liegenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Kleinwertige Unterhaltungsarbeiten mit Einzelbeauftragungen bis 3.000,00 EUR an allen städtischen Gebäuden im gesamten Stadtbezirk.
Los 1 - Kleinwertige Unterhaltungsarbeiten - Teillos 4
Liegenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Kleinwertige Unterhaltungsarbeiten mit Einzelbeauftragungen bis 3.000,00 EUR an allen städtischen Gebäuden im gesamten Stadtbezirk.
Los 2 - Unterhaltungsarbeiten - Teillos 1
Liegenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Kleinwertige Unterhaltungsarbeiten mit Einzelbeauftragungen bis 10.000,00 EUR an allen städtischen Gebäuden im gesamten Stadtbezirk.
Los 2 - Unterhaltungsarbeiten - Teillos 2
Liegenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Kleinwertige Unterhaltungsarbeiten mit Einzelbeauftragungen bis 10.000,00 EUR an allen städtischen Gebäuden im gesamten Stadtbezirk.
Los 2 - Unterhaltungsarbeiten - Teillos 3
Liegenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Kleinwertige Unterhaltungsarbeiten mit Einzelbeauftragungen bis 10.000,00 EUR an allen städtischen Gebäuden im gesamten Stadtbezirk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.)
- Gewerbeanmeldung
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem Formular ZV2 der Vergabeunterlagen
- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
--für Personenschäden 5.000.000 EUR
--für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 250.000 EUR
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
-Nachweis über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 355.000 EUR, der Mindestumsatz umfasst nur den Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Nachweis von geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
Angabe des Auftragswerts, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags und die Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Als vergleichbar gelten Leistungen, die den nachfolgend benannten Kriterien entsprechen. (Soweit keine Eintragung erfolgt, wird eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Leistung angenommen, wenn diese im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung erlauben.)
-Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur Losaufteilung:
Der gesamte Leistungsumfang ist in zwei Lose aufgeteilt, diese wiederum unterteilen sich in Teillose.
Los 1 - Kleinwertige Unterhaltungsarbeiten mit Einzelbeauftragungen bis 3.000,00 EUR an allen städtischen Gebäuden im gesamten Stadtbezirk
Die Vergabe erfolgt in 4 Teillosen.
Los 2 - Unterhaltungsarbeiten mit Einzelbeauftragungen bis 10.000,00 EUR an allen städtischen Gebäuden im gesamten Stadtgebiet.
Die Vergabe erfolgt in 3 Teillosen.
Bei der Vergabe kann jeder Bieter nur max. 2 der insgesamt 7 Teillose erhalten.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.