Technische Reinigungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rub.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Reinigungen
Bei dieser Ausschreibung geht es um die Reinigung von ca. 250 betriebstechnischer Anlagen auf dem Campus der Ruhr Universität Bochum und den Außenliegenschaften. Zur Einhaltung der hygienischen Bedingungen und zum Betreiben von lüftungstechnischen Anlagen ist die regelmäßige Reinigung und Filterwechsel der Anlagen zwingend erforderlich. Die Laufzeit des Reinigungsvertrages einschl. Filterwechsel beträgt 4 Jahre.
Gebäude: N-I-Reihe, Zemos
RUB Universitätsstr. 150 44801 Bochum Gebäude: N-I-Reihe, Zemos
Bei dieser Ausschreibung geht es um die Reinigung von ca. 250 betriebstechnischer Anlagen auf dem Campus der Ruhr Universität Bochum und den Außenliegenschaften. Zur Einhaltung der hygienischen Bedingungen und zum Betreiben von lüftungstechnischen Anlagen ist die regelmäßige Reinigung und Filterwechsel der Anlagen zwingend erforderlich. Die Laufzeit des Reinigungsvertrages einschl. Filterwechsel beträgt 4 Jahre.
Gebäude: M-,G-Reihe, Zentralachse
RUB Universitätsstr. 150 44801 Bochum M-,G-Reihe, Zentralachse
Bei dieser Ausschreibung geht es um die Reinigung von ca. 250 betriebstechnischer Anlagen auf dem Campus der Ruhr Universität Bochum und den Außenliegenschaften. Zur Einhaltung der
hygienischen Bedingungen und zum Betreiben von lüftungstechnischen Anlagen ist die regelmäßige
Reinigung und Filterwechsel der Anlagen zwingend erforderlich. Die Laufzeit des Reinigungsvertrages einschl. Filterwechsel beträgt 4 Jahre.
Gebäude: Außenliegenschaften+Unikids+Campussport
Außenliegenschaften+Unikids+Campussport.
Bei dieser Ausschreibung geht es um die Reinigung von ca. 250 betriebstechnischer Anlagen auf dem Campus der Ruhr Universität Bochum und den Außenliegenschaften. Zur Einhaltung der hygienischen Bedingungen und zum Betreiben von lüftungstechnischen Anlagen ist die regelmäßige Reinigung und Filterwechsel der Anlagen zwingend erforderlich. Die Laufzeit des Reinigungsvertrages einschl. Filterwechsel beträgt 4 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude: N-,I-Reihe, Zemos
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44894
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.niederberger-gruppe.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude: M-,G-Reihe, Zentralachse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44894
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.niederberger-gruppe.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude: Außenliegenschaften
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44894
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.niederberger-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DJ5H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.