Quartiersmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/144
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterstr. 14
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5971939-441
Fax: +49 5971939-8441
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement
Ein Quartiersmanagement soll etabliert werden, um sämtliche stadtteilbezogene Aktivitäten zu bündeln und die Umsetzung des Stadtteilentwicklungsprogramms zu begleiten.
Das Quartiersmanagement soll bestehende Netzwerke im Stadtteil stärken und neue etablieren, die möglichst auch nach Abschluss der Gesamtmaßnahme bestehen bleiben. Alle Bewohner*innen sollen die Möglichkeit erhalten, sich mit ihren Anregungen, Ideen und Vorschlägen in die Entwicklung des Stadtteils einzubringen.
48429 Rheine
- Analyse und Bestandsbewertung
- Beratung
- Beteiligung
- Projektmanagement
- Öffentlichkeitsarbeit
- Dokumentation und Evaluation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UY1BV95ATU
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.