Rathauszentrum Rheine - Schlosserarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/042
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterstr. 14
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hochbau
E-Mail:
Telefon: +49 5971/939-487
Fax: +49 5971/939-8487
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum Rheine - Schlosserarbeiten
Schlosserarbeiten
Rathauszentrum Rheine 48431 Rheine
Es wird die Leistung der Brandschutztüren und -Tore (Schlosser 02) für das Gebäude des Rathauszentrums in Rheine ausgeschrieben. Die Leistung beinhaltet Arbeiten in zwei zusammenhängenden Gebäudeteilen, die im laufenden Betrieb umgebaut werden. Lediglich ca. 20?25% der zu sanierenden Fläche sind komplett freigezogen, sodass dort ohne Einschränkungen gearbeitet werden kann. In diesem Gebäudeteil, der bis auf den Rohbau entkernt wird, findet jedoch der größte Teil der Arbeiten statt. Grundsätzlich finden die Arbeiten in mehreren Bauabschnitten und in Teilabschnitten statt. Folgende Hauptpositionen bilden näherungsweise die größten Massen des Gewerks Schlosser 02 ab:
Hauptmaßnahmen Schlosser 02:
- Stahltüren T30 11 Stck
- Stahltüren T30-RS 6 Stck
- Revisionstüren T90-RS 32 Stck
- Feuerschutzschiebetore T90 3 Stck
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Metallbau Apelrath GmbH
Postanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Str. 12
Ort: Nottuln
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48301
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 250222110
Fax: +49 2502221150
Internet-Adresse: http://www.apelrath.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UY1BPGCVLM
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.