Ersatzneubau GGS Vennhauser Allee Referenznummer der Bekanntmachung: 20230427_IPM_GGS_Vennh_Ddorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Henkelstraße 164
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fatma Lamiri
E-Mail:
Telefon: +49 211-74836439
Fax: +49 211-74836101
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau GGS Vennhauser Allee
Die IPM GmbH plant, den Ersatzneubau einer Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen einer ganzheitlichen Vergabe schlüsselfertig errichten zu lassen. Der Leistungsumfang umfasst Planungs- und Bauleistungen für den Ersatzneubau der Gemeinschaftsgrundschule Vennhauser Allee 160-162 in Düsseldorf in 3 Losen.
Ersatzneubaugebäude GGS Vennhauser Allee
Gemeinschaftsgrundschule Vennhauser Allee 160-162 40627 Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für den Ersatzneubau einer Gemeinschaftsgrundschule an der Vennhauser Allee 160-162 in Düsseldorf. Der Auftragnehmer muss den Ersatzneubau der Schulgebäude und der Sporthalle errichten.
- Neubau Schulnutzung: 4.160 m² BGF
- Neubau Sporthalle: 863 m³ BGF
Die Fertigstellung des Neubaus ist fristgerecht zu erbringen, um den geplanten Umzug einhalten zu können. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab Lph 5 übernimmt. Die Kücheneinrichtung gehört zu den Leistungen des Generalunternehmers. Vorlaufende Baumfällungen und Rückbau der Bestandsturnhalle werden bauseits ausgeführt.
Die bestehende Städtische Gemeinschaftsgrundschule an der Vennhauser Allee 160-162 wurde in den Jahren 1972/1973 als Stahlskelettbau errichtet. Das damals auf dem 10.866 m² großen Grundstück errichtete Ensemble besteht aus fünf Gebäuden: zwei zweigeschossige Schultrakte, einer Turnhalle und zwei eingeschossige Baukörper für die Verwaltung/Lehrerräume und einem Hausmeisterbungalow.
Die Planung sieht zunächst einen Abriss der vorhandenen Turnhalle vor. Das Grundstück wird für den Baubetrieb hälftig abgetrennt. Auf der freien Fläche wird der Neubau des Schulgebäudes und der Sporthalle im Rahmen dieses Loses (Los 1) errichtet. Der Unterricht in den Klassenräumen der mehrgeschossigen Bestandsbaukörper wird während der Neubaumaßnahme fortgesetzt. Nach erfolgtem Umzug in den Neubau kann das Bestandsgebäude vollständig abgerissen (Los 2) und die Freiflächen (Los 3) können fertiggestellt werden.
Das Grundstück wird über die bestehende Infrastruktur der Vennhauser Allee erschlossen. Die Zufahrten werden ebenfalls über die vorgenannte Straße realisiert. Im Bereich südlich des Neubaus wird ein Parkplatz gem. Stellplatzverordnung mit 18 PKW-Stellplätzen und 80 überdachten Fahrradstellplätzen angelegt. Die bestehende Feuerwehrzufahrt bleibt wie vorhanden erhalten.
Der Neubau wird teilweise dreigeschossig konzipiert und bildet eine klare kubische U-Form ab. Den Auftakt an der Vennhauser Allee bildet die Einfeldturnhalle mit ihren Nebenräumen und geht in den dreigeschossigen Schultrakt über.
Der zentrale Hauptzugang befindet sich auf der westlichen Gebäudeseite und wird über den Schulhof erschlossen. Hieran schließen direkt die Gemeinschaftsbereiche wie Foyer, Differenzierungsräume und Mensa, sowie die Verwaltung an. Im EG finden weitere Nutzungen wie Lager- und Nebenräume, Küche Platz. Zwei Fluchttreppenhäuser dienen der internen Erschließung. Die im Haupteingang/Foyer angegliederte Treppe erhält zudem einen Aufzug (Kabinengröße 1.10m x 1,40m), der alle Etagen des Gebäudes andient. Sämtliche Räume des Gebäudes sind damit barrierefrei erschlossen. Die allgemeinen Unterrichtsbereiche sowie die Fachräume liegen in den Obergeschossen. Sie sind mit Ausnahme einiger Fachräume als Cluster organisiert, in dem sich je vier Klassenräume, eine gemeinsame offene Lernzone und der OGS-Bereich befinden. Die Küche im Erdgeschoss ist nach dem Cook & Chill Prinzip für ca. 80 Essen / Schicht ausgelegt. Die Anlieferung erfolgt direkt über einen separaten Zugang an der Ostseite. Die im Süden angeordneten Stellplätze für PKW und Fahrräder stehen der Schul- und Sporthallennutzung gleichermaßen zur Verfügung. Die Sporthalle steht auch außerschulischen Nutzungen (Sportvereine) zur Verfügung.
Funktionale Kernbeschreibung:
Eine DGNB-Zertifizierung (Mindeststandard GOLD) wird angestrebt.
Die gesamte erforderliche Wärmeenergie für die Heizungs- und Brauchwasserversorgung wird regenerativ erzeugt, vorrangig durch den von der Photovoltaikanlage erzeugten regenerativen Strom mit 124 kWp und der Umweltwärme (LuftWasser-Wärmepumpenanlage).
Die Lüftungsanlage wird mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.
Die Beleuchtung wird ausnahmslos mit LED-Technik und Präsenzmeldern realisiert. Klassen, Büros und Fachräume erhalten zudem eine tageslichtabhängige Beleuchtungsregelung.
Die Planung sieht einen weitgehenden Verzicht auf organische Dämmung (Polystyrol etc.) zu Gunsten mineralischer Dämmmaterialien in Wand und Dach vor.
Sämtliche Dachflächen - außer in Bereichen der Technikaufbauten - werden extensiv begrünt. Auf der Dachfläche zwischen Sporthalle und Schulgebäude entsteht ein Biodiversitätsdach.
Für die Realisierung des Schulgebäudes werden 13 satzungsgeschützte Bäume im Bereich des Baufeldes bauseits gefällt. Diese werden durch Neupflanzungen auf dem Grundstück kompensiert.
Der Auftragnehmer muss auch Wartungsleistungen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsangebote nicht oder nur teilweise zu beauftragen. Der Auftraggeber darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme des Gebäudes beauftragen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden
Rückbau Gebäude GGS Vennhauser Allee
Gemeinschaftsgrundschule Vennhauser Allee 160-162 40627 Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für den Abbruch von Bestandsgebäuden einer Gemeinschaftsgrundschule an der Vennhauser Allee 160-162 in Düsseldorf. Der Auftragnehmer muss den Rückbau der bestehenden Schulgebäude ausführen. Der Auftrag wird an einen Unternehmer vergeben, der auch die Planung ab Lph 5 für den Rückbau übernimmt.
Vorlaufende Baumfällungen und Rückbau der Bestandsturnhalle werden bauseits ausgeführt.
Die bestehende Städtische Gemeinschaftsgrundschule an der Vennhauser Allee 160-162 wurde in den Jahren 1972/1973 als Stahlskelettbau errichtet. Das damals auf dem 10.866 m² großen Grundstück errichtete Ensemble besteht aus fünf Gebäuden: zwei zweigeschossige Schultrakte, einer Turnhalle und zwei eingeschossige Baukörper für die Verwaltung/Lehrerräume und einem Hausmeisterbungalow.
Die Planung sieht zunächst einen bauseitigen Abriss der vorhandenen Turnhalle vor. Das Grundstück wird für den Baubetrieb hälftig abgetrennt. Auf der freien Fläche wird der Neubau des Schulgebäudes und der Sporthalle (Los 1) errichtet. Der Unterricht in den Klassenräumen der mehrgeschossigen Bestandsbaukörper wird während der Neubaumaßnahme fortgesetzt. Nach erfolgtem Umzug in den Neubau kann das Bestandsgebäude im Rahmen dieses Loses (Los 2) vollständig abgerissen und die Freiflächen (Los 3) können fertiggestellt werden.
Das Grundstück wird über die bestehende Infrastruktur der Vennhauser Allee erschlossen. Die Zufahrten werden ebenfalls über die vorgenannte Straße realisiert. Im Bereich südlich des Neubaus wird ein Parkplatz gem. Stellplatzverordnung mit 18 PKW-Stellplätzen und 80 überdachten Fahrradstellplätzen angelegt. Die bestehende Feuerwehrzufahrt bleibt wie vorhanden erhalten.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Außenanlagen GGS Vennhauser Allee
Gemeinschaftsgrundschule Vennhauser Allee 160-162 40627 Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für die Außenanlagen des Ersatzneubaus einer Gemeinschaftsgrundschule an der Vennhauser Allee 160-162 in Düsseldorf. Der Auftragnehmer muss die Außenanlagen errichten.
Nach Fertigstellung des Neubaus wird der Auftrag wird an einen Unternehmer vergeben, der auch die Planung für die Außenanlagen ab Lph 5 übernimmt. Vorlaufende Baumfällungen und Rückbau der Bestandsturnhalle werden bauseits ausgeführt.
Die bestehende Städtische Gemeinschaftsgrundschule an der Vennhauser Allee 160-162 wurde in den Jahren 1972/1973 als Stahlskelettbau errichtet. Das damals auf dem 10.866 m² großen Grundstück errichtete Ensemble besteht aus fünf Gebäuden: zwei zweigeschossige Schultrakte, einer Turnhalle und zwei eingeschossige Baukörper für die Verwaltung/Lehrerräume und einem Hausmeisterbungalow.
Die Planung sieht zunächst einen bauseitigen Abriss der vorhandenen Turnhalle vor. Das Grundstück wird für den Baubetrieb hälftig abgetrennt. Auf der freien Fläche wird der Neubau des Schulgebäudes und der Sporthalle (Los 1) errichtet. Der Unterricht in den Klassenräumen der mehrgeschossigen Bestandsbaukörper wird während der Neubaumaßnahme fortgesetzt. Interimsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Nach erfolgtem Umzug in den Neubau kann das Bestandsgebäude vollständig abgerissen (Los 2) und die Freiflächen dieses Loses (Los 3) können fertiggestellt werden.
Das Grundstück wird über die bestehende Infrastruktur der Vennhauser Allee erschlossen. Die Zufahrten werden ebenfalls über die vorgenannte Straße realisiert. Im Bereich südlich des Neubaus wird ein Parkplatz gem. Stellplatzverordnung mit 18 PKW-Stellplätzen und 80 überdachten Fahrradstellplätzen angelegt. Die bestehende Feuerwehrzufahrt bleibt wie vorhanden erhalten.
Der Neubau wird teilweise dreigeschossig konzipiert und bildet eine klare kubische U-Form ab. Den Auftakt an der Vennhauser Allee bildet die Einfeldturnhalle mit ihren Nebenräumen und geht in den dreigeschossigen Schultrakt über.
Der zentrale Hauptzugang befindet sich auf der westlichen Gebäudeseite und wird über den Schulhof erschlossen. Hieran schließen direkt die Gemeinschaftsbereiche wie Foyer, Differenzierungsräume und Mensa, sowie die Verwaltung an. Die Anlieferung der Küche erfolgt direkt über einen separaten Zugang an der Ostseite. Die im Süden angeordneten Stellplätze für PKW und Fahrräder stehen der Schul- und Sporthallennutzung gleichermaßen zur Verfügung. Die Sporthalle steht auch außerschulischen Nutzungen (Sportvereine) zur Verfügung.
Funktionale Kernbeschreibung:
Sämtliche Dachflächen - außer in Bereichen der Technikaufbauten - werden extensiv begrünt. Auf der Dachfläche zwischen Sporthalle und Schulgebäude entsteht ein Biodiversitätsdach.
Für die Realisierung des Schulgebäudes werden 13 satzungsgeschützte Bäume im Bereich des Baufeldes bauseits gefällt. Diese werden durch Neupflanzungen auf dem Grundstück kompensiert.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau GGS Vennhauser Allee
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben nach § 11 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite zu einem späteren Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere den Entwurf des Generalunternehmervertrages sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 11 EU VOB/A. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2R6XJU
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.