Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 6 (Aufzugsanlagen) - zur Realisierung des Brückenneubaus Rad- und Fußgängerbrücke Schwetzingen der Stadt Schwetzingen Referenznummer der Bekanntmachung: SSCHW-2023-020 BV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hebelstraße 1
Ort: Schwetzingen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68723
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtbauamt Schwetzingen
E-Mail:
Telefon: +49 620287-278
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwetzingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 6 (Aufzugsanlagen) - zur Realisierung des Brückenneubaus Rad- und Fußgängerbrücke Schwetzingen der Stadt Schwetzingen
Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 6 - zum Neubau der Rad- und Fußgängerbrücke Schwetzingen
68723 Schwetzingen
Die Stadt beabsichtigt den Neubau der Rad- und Fußgängerbrücke Schwetzingen. Der Brückenneubau soll die 10-gleisige Bahntrasse der DB Netz AG (Rheintaltrasse) überqueren und für eine verkehrsgerechtere Verbindung der östlich der Bahnanlagen liegenden Stadtteile (Oststadt, Schwetzinger Höfe) mit der Innenstadt von Schwetzingen sorgen.
Die Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH und die DKFS architects LTD führten im Auftrag der Stadt im November 2020 eine Machbarkeitsstudie zum Brückenneubau durch. Auf dieser Grundlage erwirkte die Stadt einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Güterverkehr - Förderkennzeichen VBIMV 1930 - vom 17.12.2021 mit vorläufig festgesetzten förderfähigen Gesamtausgaben über EUR 11.595.753,12 und einem Zuwendungshöchstbetrag in Höhe von EUR 9.276.602,50.
Vertragsgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 6 zum Neubau Rad- und Fußgängerbrücke Schwetzingen der Stadt Schwetzingen. Gegenstand der Fachplanung sind die Aufzugsanlagen im Widerlagerbereich (einschließlich Steuerung und Versorgung). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung sowie den Planervertrag verwiesen.
Die Laufzeit ist lediglich ein geschätzer Wert, der zudem nur die Leistungsphasen 1 bis 8 erfasst. Ungeachtet dessen gilt, dass sich die Laufzeit nach der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen richtet.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien:
(a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(aa) Der Bewerber erzielt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre Jahres-Nettoumsätze aus der Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 6 gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 6 HOAI von
- mehr als netto EUR 200.000,00 bis maximal netto EUR 250.000,00 1 Punkt
- mehr als netto EUR 250.000,00 bis maximal netto EUR 300.000,00 2 Punkte
- mehr als netto EUR 300.000,00 bis maximal netto EUR 400.000,00 3 Punkte
- mehr als netto EUR 400.000,00 bis maximal netto EUR 500.000,00 4 Punkte
- mehr als netto EUR 500.000,00 5 Punkte
(bb) Die Zahl der vollzeittätigen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber / Geschäftsführer, die im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung tätig sind, beträgt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre
- mehr als 1 Mitarbeiter bis maximal 2 Mitarbeiter 1 Punkt
- mehr als 2 Mitarbeiter bis maximal 3 Mitarbeiter 2 Punkte
- mehr als 3 Mitarbeiter bis maximal 5 Mitarbeiter 3 Punkte
- mehr als 5 Mitarbeiter bis maximal 7 Mitarbeiter 4 Punkte
- mehr als 7 Mitarbeiter 5 Punkte
(b) Referenzbewertung
Maßgebend für die Referenzbewertung sind die Projektmerkmale wie folgt:
(aa) Planungsgegenstand
Die Referenzleistung betraf die Planung einer Förderanlage, die in die Honorarzone II oder höher gemäß § 56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15.2 der HOAI einzuordnen und die integraler Bestandteil einer Verkehrsanlage im Sinn von Anlage 13.2 der HOAI war
4 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 2 gewichtet wird, können maximal 8 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Planungsgegenstand erzielt werden.
(bb) Planungsleistungen
Die im Rahmen der Referenzleistung erbrachten Planungsleistungen
- hatten zusätzlich als Besondere Leistung auch die Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie zum Gegenstand
4 Punkte
- beinhalteteten zusätzlich als Besondere Leistung auch das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
4 Punkte
- umfassten zusätzlich als Besondere Leistung auch das Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen
4 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 1 gewichtet wird, können insgesamt 12 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Planungsleistungen erreicht werden.
Bei den vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzen wird zunächst jede Referenz gemäß den vorstehenden Kriterien gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert aus der Gesamtpunktzahl aller Referenzen dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriterums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Auswahlkriterien gemäß lit. (a) und (b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl 4 / 7
überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung Ingenieurin / Ingenieur gemäß §§ 1 ff IngG BW berechtigt ist. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes Ingenieurin / Ingenieur benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nachweist.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes Ingenieurin / Ingenieur benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nachweist.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt Bewerbererklärung -, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind und er unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen ist (§ 73 Abs. 3 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung
2. Formblatt Eigenerklärung zu Umsatz und Mitarbeiterzahl
zu 1:
Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden von EUR 1,5 Mio. ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewie-senen und mindestens zweifach pro Vericherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindestdeckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von 1,5 Mio. erreichen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt Referenzleistung des Bewerbers - zu Referenzen des Bewerbers. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt Referenzleistung des Bewerbers gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein. Sofern die Referenzen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen die Leistungen mindestens bis zur Beginn der Leistungsphase 8 fortgeschritten sein.
2. Es müssen mindestens 2 Referenzen eingereicht werden, die mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 6 gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 6 HOAI umfassten.
§ 73 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.