Rathauszentrum Rheine - Wärmedämmverbundsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/033
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterstraße 14
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5971939-558
Fax: +49 5971939-8558
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum Rheine - Wärmedämmverbundsystem
Wärmedämmverbundsystem
Rathauszentrum Rheine 48431 Rheine
Es wird die Leistung der WDVS-Arbeiten für das Gebäude des Rathauszentrums in Rheine ausgeschrieben. Die Leistung beinhaltet Arbeiten in zwei zusammenhängenden Gebäudeteilen, die im laufenden Betrieb umgebaut werden. Lediglich ca. 20 bis 25% der zu sanierenden Fläche sind komplett freigezogen, sodass dort ohne Einschränkungen gearbeitet werden kann. In diesem Gebäudeteil, der bis auf den Rohbau entkernt wird, findet jedoch der größte Teil der Arbeiten statt. Grundsätzlich finden die Arbeiten in mehreren Bauabschnitten und in Teilabschnitten statt. Folgende Hauptpositionen bilden näherungsweise die größten Massen des Gewerks Wärmedämmverbundsystem ab:
Hauptmaßnahmen Wärmedämmverbundsystem:
- EPS Dämmplatten, unterschiedl. Stärken 660 m2
- Oberputz und Anstrich 660 m2
- Armierungsschicht 660 m2
- Dehnfugenprofil 300 m
- Bewegungsfugenprofil 45 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Laukötter GmbH
Postanschrift: Münsterstraße 78
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 17623413742
Internet-Adresse: http://koesea-gruppe.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UY1BPQGE8M
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.