Neubau einer Veterinärstation als Grenzkontrollstelle (GKS) am Flughafen Köln/Bonn: Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str 12
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2203/404502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Veterinärstation als Grenzkontrollstelle (GKS) am Flughafen Köln/Bonn: Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Generalplanung der Leistungen Objekt- und Tragwerksplanung, Bauphysik und Technische Ausrüstung zur Errichtung des Neubaus einer Veterinärstation als Grenzkontrollstelle.
Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie sollen Neubauten zu einem CO2- und ressourcenminimierten Flughafen Köln Bonn beitragen. Es wird eine besonders nachhaltige und energieoptimierte Bauweise unter Einbeziehung von Low-Tech-Konzepten angestrebt. Dabei wird eine hochwertige, moderne Architektur erwartet, die den Ansprüchen an die Funktionalität, den Nutzerkomfort und der Wirtschaftlichkeit gerecht wird.
Die Veterinärstation/Grenzkontrollstelle muss im Betrieb auf der Luftseite, d.h. auf dem sicherheitsüberwachten Betriebsgelände des Flughafens Köln/Bonn angeordnet werden. Während der Bauphase ist eine temporäre Verlegung der Luftsicherheitslinie geplant, sodass die Baustelle außerhalb des Betriebsgeländes läge, um die Baustellenlogistik zu erleichtern.
Die Veterinärstation ist eine Grenzkontrollstelle (GKS), in der durch das Sachgebiet Grenzkontrollstelle des Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste der Stadt Köln Tiere und Produkte tierischen Ursprungs, aber auch Lebensmittel pflanzlicher Herkunft vor der Einfuhr in die EU untersucht werden, um die Einschleppung von Tierseuchen oder Gefahren für den Verbraucher zu verhindern. Bei dem Neubau handelt es sich also um ein Warenuntersuchungs- und Verwaltungsgebäude. Die Warenuntersuchungsräume sind vergleichbar mit Laborräumen, jedoch mit geringeren Anforderungen an Raumlufttechnik, Sicherheit, etc.
Die Waren werden getrennt nach Art (Tiere, Food, Non-Food, Pflanzen) an die jeweilige Anlieferungsstelle geliefert. Dort werden sie von Veterinären der Stadt Köln entgegengenommen und in den angrenzenden Warenuntersuchungsräumen untersucht. Nach der Untersuchung werden die Waren entweder frei gegeben oder in amtliche Verwahrung genommen und in angrenzenden Lager-räumen entsprechend ihrer Lagerbedingungen aufbewahrt bis die endgültige Entscheidung getroffen werden kann (Freigabe, RTO, Vernichtung). Die einzelnen Bereiche müssen über Schleusen mit integrierten WC und Umkleidemöglichkeit für eine Person räumlich und hygienisch voneinander getrennt sein. Die Bearbeitung der Formalien erfolgt in dem Büro-/Verwaltungsbereich.
Gemäß Raumprogramm handelt es sich um ca. 1.860 m² Nutzfläche, davon ca. 800 m² Verwaltungsbereich, ca. 630 m² Untersuchungsbereich mit zugehörigen Neben-räumen und ca. 430 m² Verkehrs- und Technikflächen. Es ist von einer BGF von ca. 2.240 m² auszugehen.
Die Fertigstellung der Veterinärstation/Grenzkontrollstelle sollte Ende 2025 erfolgen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst der Bewerbungsbogen nebst den geforderten Nachweisen bis zum unter Ziffer IV.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Termin über die Vergabeplattform einzureichen.
Es werden dann bis zu fünf Planungsbüros ermittelt, die im Anschluss am Vergabeverfahren teilnehmen werden. Die ausgewählten Planungsbüros erarbeiten einen Lösungsvorschlag sowie ein indikatives Angebot und reichen beides gemäß dem dann in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin über die Vergabeplattform ein.
Jeder der 5 aufgeforderten Bewerber, von dem ein vollständiges Angebot bei der FKB eingeht, erhält eine Aufwandsentschädigung von insgesamt netto 15.000,- €.
Im darauffolgenden Verhandlungsgespräch stellen die Bieter ihr Angebot mit dem Lösungsvorschlag sowie ihre Büros einer Fachkommission vor. Die Fachkommission bewertet den Lösungsvorschlag.
Nach der Auswertung der indikativen Angebote werden die drei bestplatzierten Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert; bei Punktgleichstand wird per Losverfahren entschieden. Die FKB behält sich vor, auf ein indikatives Angebot sofort den Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: . Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/1472120
Fax: +49 221/1472889
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.