Neubau Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungsdienstes, Moerser Landstraße/Buscher Holzweg, Krefeld Traar, DIN 18380 Heiz- und zentr. Wassererwärmungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ZGM-603-Wey-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Küper
E-Mail:
Telefon: +49 2151861937
Fax: +49 2151864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungsdienstes, Moerser Landstraße/Buscher Holzweg, Krefeld Traar, DIN 18380 Heiz- und zentr. Wassererwärmungsanlagen
Das Zentrale Gebäudemanagement der Stadt Krefeld errichtet für den Fachbereich 37 - Feuerwehr und Zivilschutz ein Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr und den Rettungsdienst in Krefeld-Traar.
Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungsdienstes Moerser Landstr./Buscher Holzweg 47802 Krefeld
Für die beiden Nutzungseinheiten der Liegenschaft sollen separate Versorgungsanlagen errichtet werden. Die Folgende Auflistung stellt eine grobe Darstellung der zu erbringenden Leistung dar:
- Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen mit:
o 2 Sole-Wasser-Wärmepumpen für eine Nennleistung von je 45 kW
o 2 Solarthermie-Anlagen mit insgesamt 8 Vakuumröhren-Kollektoren inkl. Armaturen, Pumpen und Zubehör
o 2 Wärmegedämmte Heizungs-Pufferspeicher (700 L)
o 2 Warmwasser-Durchlaufspeier zur zentralen Trinkwasser-warm Erzeugung (800 L)
o ca. 120 m Stahlrohr-schwarz innerhalb der Heizzentralen (Fügetechnik: Schweißen) DN15-50 inkl. Form-, Befestigungs- und Verbindungsteile
o ca. 1400 m C-Stahlrohr-verzinkt innerhalb des Gebäudes (Fügetechnik: Pressen) DN12-50 inkl. Form-, Befestigungs- und Verbindungsteile
o ca. 300 m Edelstahlrohr innerhalb des Gebäudes (Fügetechnik: Pressen) DN 12-50 inkl. Form-, Befestigungs- und Verbindungsteile
o ca. 60 m Kupferrohleitungen für Solarthermie innerhalb des Gebäudes (Fügetechnik: Pressen) DN 15 inkl. Form-, Befestigungs- und Verbindungsteile
o 13 Heizkörpern in verschiedenen Abmessungen und Bauweisen
o 2 kompakte Vor- und Rücklaufverteiler mit je 6 Stutzen, inkl. Wärmedämmung und Zubehör
o Fußbodenheizung mit:
- 950 m² Sytemverbundplatten
- 750 m Randdämmstreifen
- ca. 4700 m Systemrohr 17x2 mm
- 12 Heizkreisverteiler in Schränken und verschiedenen Bauweisen (Auf-/ Unterputz)
- Zubehör und Bediengeräte
o 9 Deckstrahlplatten in Fahrzeughallen
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die örtliche Bauleitung/ Vertretung des Auftragnehmers muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. (wenigstens Niveau B2- Selbstständige Sprachverwendung gemäß GER).
- Es besteht eine verpflichtende Teilnahme an den Baubesprechungen, siehe Pkt. 13.9 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D9RK
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.