Westwall 141, 47798 Krefeld - Sicherungsmaßnahme Tiefgarage Rathaus 2. Bauabschnitt, Sanierung der zwei Parkebenen inkl. WC-Anlagen - Fachplanung Technische Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ZGM-603-ed-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2151864-150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Westwall 141, 47798 Krefeld - Sicherungsmaßnahme Tiefgarage Rathaus 2. Bauabschnitt, Sanierung der zwei Parkebenen inkl. WC-Anlagen - Fachplanung Technische Ausstattung
Die Stadt Krefeld beabsichtigt, die zwei Parkebenen der Tiefgarage am Rathaus einschließlich der WC-Anlagen zu sanieren und als 2. Bauabschnitt des Projektes "Sicherungsmaßnahme Tiefgarage Rathaus" umzusetzen.
Die Stadt Krefeld beabsichtigt, die Planungsleistungen für die Erneuerung der technischen Ausrüstung der Tiefgarage in freiberuflicher Tätigkeit an einen Fachplaner zu vergeben.
Gegenstand des zu vergebenden Fachplanungsauftrags sind die unter Ziff. II.2.4 aufgeführten Planungsleistungen.
Sicherungsmaßnahme Tiefgarage Rathaus 2. Bauabschnitt - Sanierung der zwei Parkebenen einschließlich WC - Planung Technische Ausrüstung Krefeld
Es ist geplant, die nachfolgend bezeichneten Planungsleistungen an einen Fachplaner zu vergeben.
Die Tiefgarage am Rathaus besteht aus 2 unterirdischen miteinander verbundenen Gebäudeteilen. Sie misst eine Fläche von ca. 24.600 qm und besitzt bislang 857 Stellplätze über 2 Tiefgeschosse. Die Sanierungsmaßnahme beinhaltet die Parkebenen, WC-Anlagen und Feuerlöschschränke. Entgegen der Machbarkeitsstudie ist das Parkleitsystem nicht mit zu berücksichtigen.
Die überschlägigen Kosten für Sanierungsarbeiten der versorgungstechnischen Anlagen wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ermittelt und liegen bei ca. 2,04 Mio. EUR netto (KG 400).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind fachplanerischen Leistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen:
a) Fachplanung Technische Ausrüstung in den HOAI-Leistungsphasen LPH 1 - 9, gem. § 53ff. HOAI 2021, für folgende Anlagengruppen:
- Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen (Honorarzone I)
- Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen (Honorarzone I)
- Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation (Honorarzone III)
Die Beauftragung der oben beschriebenen Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
Bauabschnitt 2.1:
Stufe I: LPH 1 bis 4
Stufe II: LPH 5 bis 7
Stufe III: LPH 8 bis 9
Bauabschnitt 2.2:
Stufe I: LPH 1 bis 4
Stufe II: LPH 5
Stufe III: LPH 6 bis 7
Stufe IV: LPH 8 bis 9
Ergänzende Angaben zur Planungsaufgabe sind der im elektronischen Projektraum bereitgestellten Aufgabenbeschreibung und Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Bauabschnitt 2.1:
Stufe I: LPH 1 bis 4
Stufe II: LPH 5 bis 7
Stufe III: LPH 8 bis 9
Bauabschnitt 2.2:
Stufe I: LPH 1 bis 4
Stufe II: LPH 5
Stufe III: LPH 6 bis 7
Stufe IV: LPH 8 bis 9
Auf die Beauftragung der Stufen II - III bzw. Stufen II - IV besteht mit Auftragserteilung der Stufe I kein Anspruch. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu übertragen.
1. Fragen zum Verfahren sind über das elektronische Vergabeportal bis zum 03.05.2023 einzureichen. Die Antworten auf die Fragen werden allen Bewerbern über den elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Holschuld liegt bei dem Bewerber. Zur Unterrichtung über ergänzende Auskünfte der Vergabestelle wird eine Registrierung empfohlen.
2. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss zum Nachweis des Vorliegens eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich in der zuvor beschriebenen Bieterbewerbergemeinschaftserklärung namentlich erklären. Eine Bietergemeinschaft hat außerdem ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.
3. Die unter Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die gesamte Laufzeit aller 4 abgefragter Stufen.
Die Leistungen im Bauabschnitt 2.1 und 2.2 werden in der Stufe I (LPH 1 - 4) voraussichtlich von Ende Q2/2023 bis Mitte Q4/2023 durchgeführt. Die weiteren Stufen teilen sich wie folgt unter den Bauabschnitten auf:
Bauabschnitt 2.1:
Stufe II (LPH 5 bis 7) beginnt gegen Ende Q4/2023 und wird bis Q3/2024 abgeschlossen sein. Für Stufe III (LPH 8 - 9) ist voraussichtlich Anfang Q3/2024 vorgesehen.
Bauabschnitt 2.2:
Stufe II (LPH 5) beginnt gegen Ende Q4/2023 und schließt Q1/2024 ab. Stufe III (LPH 6 - 7) wird in Q1/2026 beginnen und Mitte Q2/2026 abgeschlossen sein. Stufe IV (LPH 8 - 9) soll in Q2/2026 beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV - 20E602020; BgA Parkhäuser, Tiefgarage Rathaus
Postanschrift: Suttner-Nobel-Allee 15
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44803
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen zum Verfahren sind über das elektronische Vergabeportal bis zum 03.05.2023 einzureichen. Die Antworten auf die Fragen werden allen Bewerbern über den elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Holschuld liegt bei dem Bewerber. Zur Unterrichtung über ergänzende Auskünfte der Vergabestelle wird eine Registrierung empfohlen.
2. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss zum Nachweis des Vorliegens eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich in der zuvor beschriebenen Bieterbewerbergemeinschaftserklärung namentlich erklären. Eine Bietergemeinschaft hat außerdem ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.
3. Die unter Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die gesamte Laufzeit aller 4 abgefragter Stufen.
Die Leistungen im Bauabschnitt 2.1 und 2.2 werden in der Stufe I (LPH 1 - 4) voraussichtlich von Ende Q2/2023 bis Mitte Q4/2023 durchgeführt. Die weiteren Stufen teilen sich wie folgt unter den Bauabschnitten auf:
Bauabschnitt 2.1:
Stufe II (LPH 5 bis 7) beginnt gegen Ende Q4/2023 und wird bis Q3/2024 abgeschlossen sein. Für Stufe III (LPH 8 - 9) ist voraussichtlich Anfang Q3/2024 vorgesehen.
Bauabschnitt 2.2:
Stufe II (LPH 5) beginnt gegen Ende Q4/2023 und schließt Q1/2024 ab. Stufe III (LPH 6 - 7) wird in Q1/2026 beginnen und Mitte Q2/2026 abgeschlossen sein. Stufe IV (LPH 8 - 9) soll in Q2/2026 beginnen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D96D
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473-055
Fax: +49 2211472-889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.