Neubau Zentrum Murkenbach - Planung Freianlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 16
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Dressel GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 711/18744-14
Fax: +49 711/18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.boeblingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentrum Murkenbach - Planung Freianlagen
Die Stadt Böblingen beabsichtigt den Neubau des Zentrums am Murkenbach.
Das Zentrum soll folgende Nutzungen beinhalten:
- 5-gruppige Kindertagesstätte mit Außenspielfläche für voraussichtlich zwei Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren und drei Gruppen mit Kindern über 3 Jahren (in Summe ca. 95 Kinder)
- zwei Spielgruppen für Kinder unter einem Jahr mit einer gemeinsamen Außenterrasse
- Stadtteiltreff mit einer Außenterrasse
Das zu realisierende Flächenprogramm stellt eine BGF-Fläche von rund 2.200 m² dar.
Das Gebäude soll als Holz-/Holz-Hybrid-Bau mit Fassadenbegrünung, intensiv begrüntem Dachgarten zur Erweiterung des Außenspielbereichs und extensiver Dachbegrünung geplant werden.
Das Grundstück hat inkl. Verkehrsflächen eine Gesamtgröße von ~ 2.100 m². Davon sollen rund 1.500 m² Freianlagen mit einem ~ 900 m² großen bespielbaren Außenbereich überplant
werden.
Die Grobkostenschätzung des Gesamtprojekts beläuft sich aktuell auf ca. 8,6 Mio. € (brutto), davon entfallen ca. 745.000,- € brutto auf die Kostengruppe 500.
Aktuell vorgesehener Projektablauf:
- Beginn der Planung direkt nach Beauftragung (voraussichtlich Januar 2024)
- 1. Quartal 2025 Baubeginn Rohbau
- 1. Quartal 2026 Baubeginn Außenanlagen
- 1. Quartal 2027 Inbetriebnahme Kita
Böblingen
Planung Freianlagen gemäß § 39 HOAI
Leistungsphasen 1 - 9 + besondere Leistungen auf Verlangen (u.a. Überwachung Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, Aufstellen und Berechnen der Lebenszykluskosten, Erstellung Freianlagenbestandsdokumentation)
.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Vertragslaufzeit abhängig von Projektverlauf
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
- mehr als 5 Beschäftigte: 150 Punkte,
- 3 - 5 Beschäftigte: 75 Punkte,
- weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2) Referenzen (2 Referenz, Punktzahl je Referenz):
a) Projekttyp:
- Außenanlagen einer Kindertagesstätte mit u3- und ü3-Bereichen: 150 Punkte,
- Außenanlagen einer Kindertagesstätte mit nur u3 oder nur ü3-Bereichen: 100 Punkte,
- Schul-, Pausenhoffläche oder Spielplatz: 75 Punkte.
b) Fläche:
- < 2.000 m² und >= 1.000 m²: 150 Punkte,
- >= 2.000 m²: 75 Punkte.
c) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
d) Erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 Punkte,
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 39 HOAI reduziert.
Die Leistungsphasen 1 und 9 können immer angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden.
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Maximal erreichbare Punktzahl: 1.150 Punkte
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Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Bei Punktgleichheit wird gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Architektenkammer (Fachrichtung Landschaftsarchitektur) ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt.
(Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Landschaftsarchitektur oder vergleichbares).
- § 36 VgV und 47 VgV: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer,
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Ausschlusskriterium).
- § 47 VgV: Eigenerklärung zur Eignungsleihe und entsprechende Verpflichtungserklärung (bei Bedarf).
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten).
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte (Planung Freianlagen):
Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
- Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
- Leistungszeitraum,
- kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,
- Übersichtplan (ggfs. separat).
Neuanlage.
Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 HOAI eingeordnet sein.
Inbetriebnahme ab dem 01.01.2012 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
Für das Referenzprojekt müssen >= 60 Leistungspunkte gemäß § 39 HOAI erbracht worden sein.
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
- Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium).
- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsformular erarbeitet. Das Bewerbungsformular ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden.
- Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert.
- Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
- Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
- Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.