Planungsleistungen Umbau Castroper Hellweg Straßenbahnausbau Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2023_00003_ÖTVhV_61
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2349103358
Fax: +49 34910793358
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Umbau Castroper Hellweg Straßenbahnausbau
Planungsleistungen zum Umbau des Castroper Hellweg in Bochum mit zweigleisigem Ausbau und Verlängerung der Straßenbahnstrecke sowie Anlage von Radverkehrsanlagen
44777 Bochum
Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens ist die Verkehrsanlagenplanung für einen Planungsbereich entlang des Castroper Hellwegs in Bochum-Gerthe, zwischen Hiltroper Landwehr und Bövinghauser Hellweg entsprechend dem Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 sowie eine Fahrgastpotenzialanalyse für den Straßenbahnumbau
Der zu erteilende Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI sowie die Erstellung einer Potenzialanalyse. Die Leistungsphasen 3 und 5 HOAI werden optional beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Büro StadtVerkehr
Postanschrift: Mittelstraße 55
Ort: Hilden
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40721
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2103259389
Fax: +49 2103259390
Internet-Adresse: http://www.buero-stadtverkehr.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1BWYMT0P
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).