Postdienstleistungen Großwahlen 2024/25/26 Referenznummer der Bekanntmachung: 1091
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 15
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.civillent.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen Großwahlen 2024/25/26
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Postdienstleistungen sind die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Wahlbenachrichtigungen in drei Losen.
Los 1: Europawahl/ Kommunalwahl Baden-Württemberg 2024
Los 2: Bundestagswahl 2025
Los 3: Landtagswahl Baden-Württemberg 2026
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl/Kommunalwahl Baden-Württemberg 2024
civillent GmbH Pfannkuchstraße 4 76185 Karlsruhe, civillent GmbH Schulze-Delitzsch-Weg 28 89079 Ulm
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von amtlichen Wahlbenachrichtigungen für Europawahl/ Kommunalwahl Baden-Württemberg 2024.
Bei den hier angegebenen NUTS-Codes handelt es sich um die Abholstandorte der amtlichen Wahlbenachrichtigungen. Diese bedürfen einer korrekten und termingetreuen Zustellung.
Die Laufzeit des Vertrages lässt sich nicht genau abschätzen. Die genauen Modalitäten sind in der Leistungsbeschreibung dargelegt.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2025
civillent GmbH Pfannkuchstraße 4 76185 Karlsruhe, civillent GmbH Schulze-Delitzsch-Weg 28 89079 Ulm
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2025.
Bei den hier angegebenen NUTS-Codes handelt es sich um die Abholstandorte der amtlichen Wahlbenachrichtigungen. Diese bedürfen einer korrekten und termingetreuen Zustellung.
Die Laufzeit des Vertrages lässt sich nicht genau abschätzen. Die genauen Modalitäten sind in der Leistungsbeschreibung dargelegt.
Abholung, Frankung, Beförderung und Zustellung von amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl Baden-Württemberg 2026
civillent GmbH Pfannkuchstraße 4 76185 Karlsruhe, civillent GmbH Schulze-Delitzsch-Weg 28 89079 Ulm
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl Baden-Württemberg 2026.
Bei den hier angegebenen NUTS-Codes handelt es sich um die Abholstandorte der amtlichen Wahlbenachrichtigungen. Diese bedürfen einer korrekten und termingetreuen Zustellung.
Die Laufzeit des Vertrages lässt sich nicht genau abschätzen. Die genauen Modalitäten sind in der Leistungsbeschreibung dargelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Über die nachfolgend und in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Angebot folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Erklärung, dass das Unternehmen in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Auf Verlangen der Vergabestelle legt das Unternehmen einen Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister vor.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die vertragsgegenständlichen Leistungen angemessenen Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio. pro Personenschaden für jede einzelne Person, mindestens EUR 3 Mio. für Sachschäden und EUR 500.000,00 für
Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall, oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer zu schließen.
(1) Nachweis über die erforderliche Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von unter 1.000 g gem. § 5 Postgesetz.
(2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
(3) Für alle Lose gilt: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Sendungsvolumen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren.
Hinweis der Vergabestelle: Sofern sich ein Bieter für mehrere Lose bewirbt, reicht die Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus. Es können dieselben Referenzen für Los 1, Los 2 und Los 3 vorgelegt werden.
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, worin die Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft liegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYD1B
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de