Erweiterung des Patienteninfotainment System für den Standort Konstanz
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Virchowstr. 10
Ort: Singen (Hohentwiel)
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUNZ Rechtsanwälte PartmbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.glkn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Patienteninfotainment System für den Standort Konstanz
Das GLKN beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Patienten-Infotainment-System für den Standort Konstanz.
Singen (Hohentwiel) (Software); Konstanz (Hardware)
Das GLKN hatte im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens für die Standorte Singen, Radolfzell und Engen ein neues Patienten-Infotainment System beschafft.
Die Implementierung dieses Systems hat sich durch Corona bedingte Verzögerungen über den vorgesehenen Fertigstellungstermin (Mitte 2022) hinaus verzögert und wird voraussichtlich Ende September 2023 abgeschlossen sein.
Da zwischenzeitlich auch das Patienteninfotainment System am Standort Konstanz infolge Abkündigung der Serviceunterstützung für die vorhandene Ausstattung modernisierungsbedürftig ist, soll Auftrag für die Standorte Singen und Engen um die Erfordernisse des Standortes Konstanz zu erweitert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Das GLKN hatte im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens für die Standorte Singen, Radolfzell und Engen ein neues Patienten-Infotainment-System beschafft.
Die Implementierung dieses Systems hat sich durch Corona bedingte Verzögerungen über den vorgesehenen Fertigstellungstermin (Mitte 2022) hinaus verzögert und wird voraussichtlich Ende September 2023 abgeschlossen sein.
Da zwischenzeitlich auch das Patienteninfotainment System am Standort Konstanz infolge Abkündigung der Serviceunterstützung für die vorhandene Ausstattung modernisierungsbedürftig ist, soll der Auftrag für die Standorte Singen und Engen um die Erfordernisse des Standortes Konstanz erweitert werden.
Da das bereits das für Singen vorhandene Abrechnungssystem nur Lizenztechnisch erweitert werden müsste, birgt dies deutliche Vorteile im Ressourcenmanagement der IT-Abteilung.
Ebenso würde es die technische Serviceunterstützung des IT-Personals vereinfachen, da hinsichtlich der Know-how Unterstützung zur Administration des Patienteninfotainments keine neuen Schulungsmaßnahmen erforderlich wären. Auch im Bereich der Vorhaltung von Ersatzteilen/Reparaturmaterialien bietet eine solche unternehmensweit homogene Ausstattung deutliche Vorteile.
Die gleichen Vorteile zeigen sich auch in der Handhabung des Systems durch das administrative Personal der Patientenaufnahme. Da dieser Aufgabenbereich von Personen gemanaged wird, welche in Personalunion für Singen und Konstanz tätig sind, wäre die Handhabung von zwei unterschiedlichen Applikationen eine unnötige Belastung und nicht handhabbar.
Um die hier beschriebenen Vorteile und den komplexen Leistungsumfang nutzen zu können, wird eine Erweiterung des bestehenden Infotainmentsystems erforderlich, welches in Singen installiert wurde. Aufgrund der hochsicheren Datenvernetzung der Standorte ist die Erweiterung auch in Konstanz sodann nutzbar.
Der maßgebende Vorteil ergibt sich jedoch aus der Wandlung des Lizenzierungsverfahrens von Fallpauschalen-Abrechnung auf bettenweise Lizenzierung.
Weitere Einsparungen ergeben sich durch die Rückvergütung der für Radolfzell gekauften Patienteninfotainment-Ausstattung. Nachdem Anfang 2023 von der Geschäftsleitung beschlossen wurde, diesen Standort zum 30.06.2023 zu schließen, konnte die hierfür beschaffte Ausstattung nicht mehr zum Einsatz gebracht werden.
Bei Auftragserteilung für die Erweiterung am Standort Konstanz, würde Firma Avaya das nicht benötigte Material zurücknehmen und den Einkaufspreis rückvergüten.
Vor diesem Hintergrund und unter Berufung auf das umfangreiche Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers wird die Erweiterung des Patienteninfotainment Systems für den Standort Konstanz wie beschreiben vorgenommen.
Es handelt sich daher um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers Avaya GmbH & Co. KG, die zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des Unternehmens würde aus den dargelegten Gründen dazu führen, dass das GLKN eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müssten und dies eine technische Unvereinbarkeit bzw. unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten insbesondere beim Gebrauch der Gerätschaften mit sich brächte. Aus diesen Gründen ist der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 112
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/