Beschaffung Löschgruppenfahrzeug 10 nach DIN 14530-05 Referenznummer der Bekanntmachung: LF10_012023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Talvogteistr. 12
Ort: Kirchzarten
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79199
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7661-39383
Fax: +49 7661-3938183
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: St. Erentrudis-Straße 16
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 17651765984
Fax: +49 766139388
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Löschgruppenfahrzeug 10 nach DIN 14530-05
Die Gemeinde Kirchzarten beschafft ein Löschgruppenfahrzeug 10 nach DIN 14530-05 mit Feuerwehrtechnischer Beladung für die FFW Kirchzarten. Das Fahrzeug wird für die Aufgaben Brandbekämpfung, einfache technische Hilfeleistung und den Übungsdienst benötigt.
Los 1 Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zweiachsiges Frontlenker-Fahrgestell. Fahrerhaus mit Truppkabine zur Aufnahme von zwei Personen.
Die entsprechenden Vorgaben und Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers in Bezug auf Aufbauten und Bereifung sind zu beachten und einzuhalten.
Los 2 Feuerwehrtechnische Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beladung soll im Fahrzeug untergebracht und geliefert werden. Alle Ausrüstungsgegenstände sind in hoher Produktqualität zu liefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.