Massenpersonalisierung und Versand von Chipkarten Referenznummer der Bekanntmachung: 114-23-E14
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lenz, Christoph
E-Mail:
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Massenpersonalisierung und Versand von Chipkarten
Massenpersonalisierung und Versand von Chipkarten für das Deutschlandticket als Rahmenvertrag
Chipkarten Massenpersonalisierung
Personalisierung (Chipkarten und Kundenanschreiben), Versandvorbereitung ( Zusammenführung von Chipkarte, Anschreiben und Flyer (optional) je Kunde sowie die Kuvertierung/Frankierung)
In das Basislaufzeit wird eine optionale Menge von 180.000 Stück ausgeschrieben (siehe Vergabeunterlagen).
Frankierung und Versand
Frankierung und Versand fertiger Kuverts
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Chipkarten Massenpersonalisierung
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Frankierung und Versand
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform, damit Sie unmittelbar über Änderungen oder Antworten zu eingehenden Bieterfragen informiert werden können.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de