TGA-Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 Referenznummer der Bekanntmachung: HSM; Europaschule Herne
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Langekampstr. 36
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44652
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Stefan Mager
E-Mail:
Telefon: +49 201922024014
Fax: +49 2019220110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hsm.ruhr/
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planungsleistungen ab Leistungsphase 5
Siehe II.2.4
44652 Herne
Der Auftraggeber betreibt die Sanierung und die Erweiterung der Europaschule Königsstraße in Herne. Hierbei handelt es sich um eine dreizügige Grundschule im Ortsteil Eickel aus dem Baujahr 1974. Zu der Grundschule gehört eine Sporthalle als separat stehendes Gebäude.
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Zu dieser Maßnahme gehört ein Erweiterungsneubau für den OGS-Bereich mit rd. 1.000 m2 BGF, die Fassadensanierung des Bestandsgebäudes mit großflächigem Austausch der vorhandenen Holzfenster, die Sanierung der Flachdachflächen, Maler- und Bodenbelagsarbeiten, die Sanierung von WC-Anlagen und die Sanierung des Trinkwasser- & Heizungsnetzes. Zudem sind Umbauten zur Schaffung der Barrierefreiheit in Anlehnung an die DIN 18040 vorgesehen. Des Weiteren soll die Elektroinstallation erneuert sowie die IT Vernetzung im Schulgebäude geschaffen bzw. ausgebaut werden.
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Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass die Baumaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erfolgen können. Auf die Belange der Schüler und des Lehrerkollegiums ist im Hinblick auf die Funktion des Gebäudes soweit als möglich angemessen Rücksicht zu nehmen.
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Grundleistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI der Leistungsphasen 5 bis 8 sowie optional die Leistungsphase 9. Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden bereits erbracht. AIA und BAP liegen vor und müssen lediglich ggf. modifiziert werden.
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Der Auftraggeber geht möglicherweise hinsichtlich der beiden Sanierungen und der Erweiterung von drei Objekten nach § 11 HOAI aus und schätzt die anrechenbaren Kosten jeweils wie folgt:
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- 410er bis 490er-Kosten für Sanierung des Bestandgebäudes: 1.277 T EUR (netto)
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- 410er bis 490er-Kosten für die Sanierung der Turnhalle: 573 T EUR (netto)
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- 410er bis 490er-Kosten für den Neubau der OGS: 262 T EUR (netto)
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Die einzelnen Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 HOAI sehen folgende anrechenbare Kosten je Objekt vor:
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Für die Sanierung des Bestandsgebäudes:
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- Nr. 1: 248.920 EUR (netto),
- Nr. 2: 222.850 EUR (netto),
- Nr. 3: 137.825 EUR (netto),
- Nr. 4 -8: 667.850 EUR (netto).
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Für die Sanierung der Turnhalle:
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- Nr. 1: 109.300 EUR (netto),
- Nr. 2: 119.375EUR (netto),
- Nr. 3: 180.230 EUR (netto),
- Nr. 4-8: 159.030 EUR (netto).
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Für die Neubau / Erweiterung:
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- Nr. 1: 39.580 EUR (netto),
- Nr. 2: 28.125 EUR (netto),
- Nr. 3: 70.605 EUR (netto),
- Nr. 4 -8: 123.955 EUR (netto)
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Der Auftraggeber erwartet von den Bietern eine Einschätzung zur Anwendbarkeit des § 11 HOAI.
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Der Auftraggeber wünscht eine Projektdurchführung nach einem geeigneten BIM-Standard. Vorgesehen ist, eine Auftraggeber-Informations-Anforderung (AIA) und einen BIM-Abwicklungsplan zwischen Auftraggeber und den beteiligten Planern, die bereits erstellt wurde, gemeinsam und bei Bedarf zu überarbeiten, um auf diese Weise zu einem auf das Projekt abgestimmten BIM-Standard zu kommen.
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Mit dem vorliegenden Auftrag mitbeauftragt werden sollen allerdings bereits jetzt feststehende Besondere Leistungen im Hinblick auf die Durchführung des Projekts nach einem geeigneten BIM-Standard. Wenn und soweit also auf Basis der Auftraggeber-Informations-Anforderung (AIA) bzw. des BIM-Abwicklungsplans weitere Leistungen zur Umsetzung des für das Projekt geeigneten BIM-Standards erforderlich werden, die über die Grundleistungen hinausgehen, so ist vorgesehen, dies durch die Beauftragung Besonderer Leistungen sicherzustellen. Konkret vorgesehen ist insoweit, die Aufgabe des BIM-Managers durch den Objektplaner erbringen zu lassen.
Vorgesehen ist eine feste Beauftragung der LP 5-8. Die LP 9 wird separat als Stufenvertrag vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare (siehe Abschn. III.1)) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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3. Ein Bieter kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
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Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
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Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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4. Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Insoweit ist Formular XII "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4D6V62F6
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muens-ter.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html