NPWT-Systeme im Mietmodell Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/35/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sobina, Verena
E-Mail:
Telefon: +49 22189070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NPWT-Systeme im Mietmodell
Die Kliniken der Stadt Köln beabsichtigen, ihren Bedarf an Niederdrucktherapiesystemen auf Basis von Miettagen auszuschreiben. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre mit der Verlängerungsoption von einem Jahr. Die angegebenen Miettage sind auf die maximale Laufzeit hochgerechnet und sind Planwerte.
Lieferung von NPWT-Systemen zur Unterdruckbehandlung von Wunden einschließlich des für den gesamten Einsatz notwendigen Verbrauchsmaterials und sonstigen Zubehörs (unterstellt sind 3 Verbandswechsel). Die als Mindestbestand in den Vergabeunterlagen angegebene Anzahl Systeme (insgesamt 68 Stück, verteilt auf drei Standorte) werden bis zum Einsatz des Anwenders kostenfrei in einem dafür vorgesehenem Raum des Auftraggebers als Vorrat bereitgestellt. Nach Eingang der Anmeldung seitens des Anwenders wird ein System kostenfrei nachgeliefert. Nach Benutzung wird das System kostenfrei abgeholt.
Die Kliniken der Stadt Köln beabsichtigen, ihren Bedarf an Niederdrucktherapiesystemen auf Basis von Miettagen auszuschreiben.
Aufgrund von Vergangenheitswerten wird der Bedarf auf ca. 7.800 Miettage p.a. geschätzt.
Der Auftrag kann um weitere 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Informationen für den GZR Auszug (Formblatt: 0450-BL_DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR_)
Umsatznachweis der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, gesamt und im relevanten Produktbereich
Ausgefülltes Leistungsverzeichnis
Auflistung aller mit einzukalkulierenden Materialien und Verbrauchsmaterials im Sinne einer Standardversorgung (wird bei Auftragsvergabe Bestandteil (als Anlage) der Rahmenvereinbarung
Mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Geschäftsjahren im zu vergebenen Produktbereich (Auftragswert, Leistungszeitraum, Beschreibung der erbrachten/zu erbringenden Leistung, Name des Auftraggebers, Anschrift)
Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (nur notwendig wenn ein Nachunternehmer zum Einsatz kommt)
Eigenerklärung Russlandsanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.