Übernahme, Beförderung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: EU_2023_006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hanielstraße 1
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): F2-Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.usb-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Beförderung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen
Übernahme, Beförderung und Verwertung von
biologisch abbaubaren Abfällen
AVV 200201 biologisch abbaubare Abfälle ca. 8.000 Mg
Übernahme, Beförderung und Verwertung von ca. 8.000 Mg biologisch abbaubaren Abfällen aus der Grünabfallsammlung aus dem Stadtgebiet Bochum.
Der Vertrag kann einseitig von der Auftraggeberin optional einmalig um 12 Monate verlängert werden.
optional AVV 200201 biologisch abbaubare Abfälle ca. 6.000 Mg
Optionale Übernahme, Beförderung und Verwertung von ca. 6.000 Mg biologisch abbaubaren Abfällen aus der Grünabfallsammlung aus dem Stadtgebiet Bochum.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Eigenverwertung der Auftraggeberin.
Der Vertrag kann einseitig von der Auftraggeberin optional einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte:
- den Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorzulegen, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf,
oder
- sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder der Dritte nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, diesen Nachweis auf andere Weise zu führen.
und
- den Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, der nicht älter als sechs Monate ist vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes vorzulegen:
- Aussagekräftige Bankauskünfte, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sind und eine Darstellung der gegenwärtigen Finanz-und Liquiditätslage des Bieters beinhalten,
und
- eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind im Sinne von § 45 Abs. 4 Nr. 4 letzter Hs VgV.
Die Auftraggeberin behält sich vor, selbst eine Creditreformauskunft oder einen gleichwertigen Bonitätsnachweis einzuholen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes vorzulegen:
- Mindestens drei Referenzen über früher ausgeführte nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums, einer Beschreibung der erbrachten Leistung, anhand derer die Vergleichbarkeit der Referenzleistung geprüft werden kann sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
und
- eine Beschreibung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualität in Form einer Eigenerklärung; sofern vorhanden kann zur Nachweisführung eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorgelegt werden;
und
- eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG iVm. der EfbV für Beförderung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 20 02 01) oder ein gleichwertiges Zertifikat nach dem Recht der Mitgliedstaaten der EU. Läuft die Zertifizierung/das Zertifikat vor dem 31.12.2023 aus, hat der Bieter zusätzlich mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, wonach er die Zertifizierung/das Zertifikat bis zum Beginn der Leistungserbringung (durch entsprechende rechtzeitige Neubeantragung vor Ablauf) aufrechterhält; der Auftraggeberin ist die Aufrechterhaltung durch Vorlage des aufrechterhaltenen Zertifikats auf Verlangen vorzulegen.
Sollte eine der Leistungen Beförderung oder Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen durch einen oder mehrere Nachunternehmer erbracht werden, sind dessen / deren entsprechende Zertifizierungen mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDLWB
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 25141110
Fax: +49 2514112525
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben.
Darüber hinaus wird auf § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.