Beschaffung einer Software für das Software-Asset-Management inkl. Softwareanpassung, Customizing, Schulung und Softwarepflege Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0056-12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift: Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22122124789
Fax: +49 22122123011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Software für das Software-Asset-Management inkl. Softwareanpassung, Customizing, Schulung und Softwarepflege
Beschaffung einer Software für das Software-Asset-Management inkl. Softwareanpassung, Customizing, Schulung und Softwarepflege
50679 Köln, Nordrhein-Westfalen
Ausgeschrieben wird eine Lizenzmanagement-Software, um die Lizenzen von Softwareprodukten, die bei der Stadt Köln eingesetzt werden, von einer zentralen Plattform aus zu kontrollieren. Die Lizenzmanagement-Software regelt zudem die Vertragsdetails und -merkmale, die für Softwarelizenzen, die Nutzung der Software und die Vergütung des Softwareherstellers gelten. Außerdem soll die Software bei der Einhaltung von Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULA) helfen. Eine effektive Lizenzverwaltungssoftware hat das Ziel einer Überwachung von Käufen, Lizenzverlängerungen und verbrauchten Lizenzen, und hilft, Verstöße gegen Softwarelizenzen und die damit verbundenen Strafen zu vermeiden.
Die Software bietet Informationen über den Nutzen jeder gekauften Lizenz und zeigt, wie effektiv sie genutzt wird und ob sie nicht mehr benötigt wird. Anhand dieser Daten kann auch ein sogenannter Lizenz-Pool erstellt werden. Dadurch können IT-Teams effizienter auf Lizenzanfragen von Mitarbeitern reagieren, indem sie vorhandene Lizenzen in einem Pool zusammenfassen. So können bestehende Projekte schneller abgeschlossen werden.
Die Lizenzmanagement-Software hilft bei der Vermeidung von Kosten und Schwierigkeiten während der schnellen Beschaffung und Verteilung der erforderlichen Lizenz zur Behebung eines Mangels. Weitere Vorteile sind ein zuverlässiger Compliance- und Audit-Schutz sowie eine verbesserte Cybersicherheit.
Betrügerische oder nicht lizenzierte und veraltete Softwareversionen mit veralteten Sicherheitsvorkehrungen sind der Nährboden für Ransomware und andere Malware. Der Einsatz einer Lizenzverwaltungssoftware ermöglicht nicht autorisierte und schlecht geschützte Software in ihren Softwarebeständen zu identifizieren und erhöht die Cybersicherheit durch die Verringerung von Risiken.
Um diese Ziele zu verwirklichen, ist die Anschaffung eines entsprechenden Softwareproduktes mit den geforderten Leistungsmerkmalen notwendig. Darüber hinaus sind vom Anbieter Softwarepflege, Leistungen für Customizing, Anpassungen der Software und Schulung anzubieten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die angebotene Software den üblichen Standards, das heisst auch den allgemeinen Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz (Stufe B), Ergonomie und Performance genügen sowie zukunftssicher sein und die derzeit am Markt festzustellenden Technologietrends angemessen berücksichtigen muss. Neben den technischen Aspekten und der Wirtschaftlichkeit der angebotenen Komponenten ist es von erheblicher Bedeutung, dass die Anwendung flexibel in der Handhabung, aufwandsarm in der Betreuung und sicher im Einsatz ist. Sämtliche Leistungen müssen in deutscher Sprache erbracht werden.
Folgende Kriterien sind für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern ausschlaggebend, siehe auch Anlage Bewertungsmatrix:
• Die nachfolgenden objektiven Auswahlkriterien kommen erst in dem Falle zur Anwendung, dass mehr geeignete Bewerber die Teilnahme beantragen als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In diesem Falle wird die Rangfolge der Bewerber mittels der Auswahlkriterien festgelegt. Die höchstens 5 Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
• Bewertet werden maximal drei Referenzen. Eine Mehrfachverwendung von Referenzen zum Nachweis des Auswahlkriteriums ist zulässig.
• Die erzielbaren Bewertungspunkte gelten pro Referenz. Die über alle Referenzen erzielten Bewertungspunkte werden summiert.
Es ist eine Referenzliste mit mindestens drei vergleichbaren Projekten mit den folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber mit Ansprechpartner, (Name, Telefon, E-Mail), Projektbezeichnung, Projektzeitraum, Projektvolumen. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung der zu den Referenzprojekten gemachten Angaben vor.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
• Leistungsinhalt ist eine Software für das Lizenzmanagement (Software-Asset-Management).
• Von den Referenzen muss mindestens eine für einen öffentlichen Auftraggeber mit mindestens 10.000 Clients erbracht worden sein.
• Maximal drei der Referenzen werden nach dem Auftragswert bewertet.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Die Vorlage des Nachweises in nichtbeglaubigter Kopie ist zulässig. Im Fall des Einsatzes dritter Unternehmen hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seiner Bewerbung zu benennen und den Nachweis jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen.
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens 1.000.000 Euro je Schadensfall. Die Gesamtleistung aller Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das 2-fache dieser Deckungssumme betragen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein; aus ihm muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht. Die Vorlage in nichtbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Vergabestelle abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist. Die Vorlage der Erklärung in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens 1.000.000 Euro je Schadensfall. Die Gesamtleistung aller Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das 2-fache dieser Deckungssumme betragen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
Erklärung zur Einhaltung der DSVGO
Eigenerklärung, dass der Bewerber im Falle einer Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hinreichend Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist. Das Verarbeitungsverzeichnis der Software, die bei den Referenzmandanten im Einsatz ist, ist mit der Eigenerklärung vorzulegen.
Erklärung zur Entwicklung des Personalbestands
Erklärung zur Entwicklung des Personalbestands bezogen auf das Gesamtunternehmen und auf die für die ausgeschriebene Leistung zuständige Geschäftssparte (Entwicklung und Support) jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Vorlage von Referenzen
Es ist eine Referenzliste mit mindestens drei vergleichbaren Projekten mit den folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber mit Ansprechpartner, (Name, Telefon, E-Mail), Projektbezeichnung, Projektzeitraum, Projektvolumen. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung der zu den Referenzprojekten gemachten Angaben vor.
Es ist eine Referenzliste mit mindestens drei vergleichbaren Projekten vorzulegen.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
• Leistungsinhalt ist eine Software für das Lizenzmanagement (Software-Asset-Management)
• Von den Referenzen muss mindestens eine für einen öffentlichen Auftraggeber mit mindestens 10.000 Clients erbracht worden sein.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html