Rahmenvertrag externe Unterstützung Netzwerk-Management/ Monitoring Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2023-0073
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail:
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag externe Unterstützung Netzwerk-Management/ Monitoring
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerkmanagement/ Monitoring.
Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von vier Jahren ab Zuschlagsdatum geschlossen, wobei die konkret zu erbringenden Einzelleistungen im Wege von Einzelabrufen festgelegt werden. Einzelheiten sind dem Rahmenvertrag nebst seiner Anlagen zu entnehmen.
Abschluss eines Rahmenvertrags ohne Abnahmeverpflichtung mit den folgenden geschätzten Mengen für vier Jahre:
Geschätzte Abnahmemenge erstes Vertragsjahr: 7.040 STD
Geschätzte Abnahmemenge zweites Vertragsjahr: 7.040 STD
Geschätzte Abnahmemenge drittes Vertragsjahr: 7.040 STD
Geschätzte Abnahmemenge viertes Vertragsjahr: 7.040 STD
Summe: 28.160 STD
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag externe Unterstützung Netzwerk-Management/ Monitoring
Postanschrift: Landwehrstr. 54
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/5007770
Postanschrift: Nisterfeld 11
Ort: Müschenbach
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 57629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.