Sicherheitstechnische Betreuung der THW-Angehörigen in den THW Landesverbänden Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.23 -1154/23/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat B12
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-1020
Fax: +49 2289910610-1020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitstechnische Betreuung der THW-Angehörigen in den THW Landesverbänden
Sicherheitstechnische Betreuung der THW-Angehörigen in den Landesverbänden Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen
Sicherheitstechnische Betreuung der THW-Angehörigen im Bundesland Hessen
Hessen
Sicherheitstechnische Betreuung der THW-Angehörigen im Bundesland Hessen (HE) mit 5 hauptamtlichen Diensststellen und 55 Ortsverbänden.
Die zu leistende Höchstmenge beträgt 900 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Sicherheitstechnische Betreuung der THW-Angehörigen in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Sicherheitstechnische Betreuung der THW-Angehörigen im Bundesland Rheinland-Pfalz (RP) mit 5 hauptamtlichen Diensststellen und 39 Ortsverbänden.
Die zu leistende Höchstmenge beträgt 668 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Sicherheitstechnische Betreuung der THW-Angehörigen im Bundesland Saarland
Saarland
Sicherheitstechnische Betreuung der THW-Angehörigen im Bundesland Saarland (SL) mit 2 hauptamtlichen Diensststellen und 24 Ortsverbänden.
Die zu leistende Höchstmenge beträgt 408 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Sicherheitstechnische Betreuung der THW-Angehörigen in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Sicherheitstechnische Betreuung der THW-Angehörigen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NW) mit 13 hauptamtlichen Diensststellen und 127 Ortsverbänden.
Die zu leistende Höchstmenge beträgt 2.044 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben.
Der Umsatz für die Lose 1 bis 3 muss mindestens 7.000,- EUR pro Jahr betragen.
Der Umsatz für die Los 4 muss mindestens 57.000,- EUR pro Jahr betragen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist dauert der Auftrag mindestens ein Jahr an.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Nachweis Qualitätssicherung
Dem Angebot ist ein Nachweis über die Einhaltung der Standards der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH (GQA) oder eines vergleichbaren externen Qualitätssicherers beizulegen. Sollte ein Nachweis eines vergleichbaren Qualitätssicherers eingereicht werden ist vom Bieter die Vergleichbarkeit zum Standard der GQA darzustellen.
Zur Leistungserbringung sind ausschließlich Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.