Häckseln,Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreises Reutlingen Referenznummer der Bekanntmachung: RT12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Haydnstraße 5 - 7
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72766
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71214803313
Fax: +49 71214801831
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Häckseln,Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Landkreises Reutlingen
Erfassung, Häckseln, Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Entsorgungsgebiet des Landkreises Reutlingen
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erfassung von Grüngut über mobile Sammelstellen und Transport zum vorgesehenen Häckselplatz:- Erfassung von Grüngut über mobile Annahmestellen (getrennt nach holzigem und nicht holzigem Material) zu vorgegebenen Annahmezeiten und an -standorten- Personalausstattung an den Annahmestellen- Getrennte Erfassung von holzigem und nicht holzigem Grüngut- Reinigung der Annahmestellen nach Annahme- Transport des Grüngutes zum jeweils vorgegebenen Häckselplatz- Dokumentationspflichten zur Zahl der Anlieferer je Annahmetag sowie zu den angelieferten Mengen (Volumenschätzung)
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Häckseln, Übernahme, Transport und Verwertung von holzigem Grüngut:- Bedarfsgerechtes, regelmäßiges Häckseln und Verladen des erfassten holzigen Grüngutes aus der Erfassung über mobile Annahmestellen und über Häckselplätze, spätestens innerhalb von acht Werktagen nach Aufforderung.- Vorhaltung/Bereitstellung der erforderlichen Gerätschaften an den Häckselplätzen- Reinigung der Häckselplätze nach dem Häckseln- ggf. Gestellung von Containern an den Häckselplätzen für holziges Grüngut- Übernahme, Transport und Verwertung des gesamten getrennt erfassten holzigen Grüngutes- Ordnungsgemäße und schadlose energetische Verwertung bei Möglichkeit, geeignete Teilströme anderen Behandlungs-/Verwertungswegen zuzuführen- Darstellung der vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungswege
Los 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Übernahme, Transport und Verwertung von nicht holzigem Grüngut:- Gestellung von Containern an den Häckselplätzen für nicht holziges Grüngut nach den Vorgaben des Landkreises in Bezug auf Containertyp und -größe sowie deren Ausführung (flüssigkeitsdicht, Deckelung)- Übernahme (Abholung bzw. Tausch von Containern) auf Anforderung, Transport und Verwertung des gesamten getrennt erfassten nicht holzigen Grüngutes- Ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung (Co-Vergärung oder Kompostierung) bei Möglichkeit geeignete Teilströme einer energetischen Verwertung zuzuführen.- Darstellung der vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungswege
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Münsingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72525
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80999
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Ort: Münsingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab-lauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.