BLB NRW AC/Jülich/AC FH CJ Neubau Campus Sport/Projektsteuerung/ 005-23-00692 II Referenznummer der Bekanntmachung: 005-23-00692
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mies-van-der-Rohe-Straße 10
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Vertragsmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW AC/Jülich/AC FH CJ Neubau Campus Sport/Projektsteuerung/ 005-23-00692 II
Die FH Aachen unterhält am Standort Jülich einen Campus mit einer derzeitigen Präsenz
von ca. 4.000 Studierenden und Bediensteten. Dort sind die FB 03 Chemie und Biotechnologie,
FB 09 Medizintechnik und Technomathematik und FB 10 Energietechnik untergebracht.
Der Campus befindet sich am äußeren Stadtrand von Jülich; in unmittelbarer
Nähe sind keine städtische Infrastruktur, Versorgungsmöglichkeiten und Freizeitangebote
für Studierende und Beschäftigte vorhanden.
Für die Studierende und Bedienstete soll daher auf dem Campusgelände ein vielfältiges,
belebendes und attraktives Hochschul-Sportangebot entstehen.
Der Sportcampus setzt sich aus einem Gebäude mit Zweifachsporthalle, Multifunktionsräumen, Bistro und Außensportanlagen sowie zugehörigen Büro- und Nebenräumen zusammen. Der Betrieb der unterschiedlichen Funktionsbereiche erfolgt durch unterschiedliche Nutzer.
FH Aachen Campus Jülich Heinrich-Mußmann-Straße 52428 Jülich
siehe Ausschreibungsunterlagen
Aufgrund der Komplexität wird eingegrenzt
Die Leistungsstufe 3 wird mit Vertragsschluss beauftragt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Bewerberbogen:
1. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer
2. Teilnahmeantrag
3. Anlage 1 Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zzgl. Nachweis der Deckungszusage der Versicherung
4. Anlage 2 Umsatz für entsprechende Dienstleistungen
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
Für Personenschäden mind. 3 Mio. Euro, für sonstige Schäden mind. 3 Mio. Euro.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.
Bewerberbogen:
Anlage 3: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten fünf Jahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, die folgendermaßen nachgewiesen sind:
- Ausfüllen des Referenzformblattes
- Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben
Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf die Erklärung zu den Ausschlusskriterien hin.
Anlage 4: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Mindestanforderungen, damit die Eignung zuerkannt werden kann:
1. Drei Referenzen für Projektsteuerung, davon mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 300 über 6 Mio. Euro brutto und mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 400 über 2 Mio. Euro brutto
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
3. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind:
- Ausfüllen des Referenzformblattes
- Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben
Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf die Erklärung zu den Ausschlusskriterien hin.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis - Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.
Informationen und Hilfestellungen zum Vergabemarktplatz sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link:
https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung Datenschutz-Grundverordnung (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern das Angebot personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten enthält, ist sichergestellt und auf Anfrage nachzuweisen, dass eine Übermittlung im Rahmen des Angebots zulässig ist. Die Information gemäß Art. 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung haben wir zur Kenntnis genommen und den im Angebot genannten Personen zur Kenntnis gegeben.
Hingewiesen wird auch auf die Zuschlagkriterien aus der Matrix:
Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt 15%
Projektablauf 10%
Erläuterungen zur Kostenplanung und
-steuerung am ausgeschriebenen Projekt 15%
Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt 10%
Erläuterungen zur Qualitätssteuerung
am ausgeschriebenen Projekt 10%
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 10%
Angebot 30%
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1BUC8P7H
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
entsprechend der Regelungen in
§ 160 GWB