Führungskräfteschulung zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz Referenznummer der Bekanntmachung: FM-2023-016

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Postanschrift: Neues Schloss - Schlossplatz 4
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYPYHBU/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYPYHBU
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Führungskräfteschulung zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz

Referenznummer der Bekanntmachung: FM-2023-016
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der es sich, neben den klinischen und wissenschaftlichen Studien, zur Aufgabe gemacht hat, Führungskräfte in der Früherkennung von psychischen Belastungen und Erkrankungen zu schulen und diese zu befähigen, die Wiedereingliederung der Betroffenen nach dem Krankenstand angemessen zu unterstützen. Hierzu erstellt der Auftragnehmer ein Schulungskonzept für Führungskräfte im Umgang mit psychisch belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das von Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten interdisziplinär u.a. auf Grundlage der neuesten Forschungsdaten und Metaanalysen erarbeitet wurde.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der es sich, neben den klinischen und wissenschaftlichen Studien, zur Aufgabe gemacht hat, Führungskräfte in der Früherkennung von psychischen Belastungen und Erkrankungen zu schulen und diese zu befähigen, die Wiedereingliederung der Betroffenen nach dem Krankenstand angemessen zu unterstützen. Hierzu erstellt der Auftragnehmer ein Schulungskonzept für Führungskräfte im Umgang mit psychisch belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das von Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten interdisziplinär u.a. auf Grundlage der neuesten Forschungsdaten und Metaanalysen erarbeitet wurde. Aktuelle Forschungsergebnisse müssen in die Schulungsinhalte mit-einfließen, da es gerade auf dem vergleichsweise wissenschaftlich jungen Gebiet der Psychologie und Psychiatrie seitens der Forschung immer wieder neue Erkenntnisse gibt.

Die Dozentinnen und Dozenten müssen Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sein und über Erfahrungen bei der Patientenversorgung, in der Forschung und mit Problemen in der öffentlichen Verwaltung verfügen. Die Schulungsangebote sollen speziell für öffentliche Unternehmen und Behörden zugeschnitten sein und in deutscher Sprache stattfinden. Spezialisierungen der Dozentinnen und Dozenten auf den Bereich der Früherkennung von psychischen Erkrankungen sind unerlässlich. Der direkte Kontakt zu Patientinnen und Patienten und deren Schilderungen, wie es ihnen zu Beginn ihrer Erkrankung ging und welches Verhalten seitens einer Führungskraft hilfreich war, soll bei den Dozentinnen und Dozenten vorhanden sein und sie dadurch in die Lage versetzen, diese Erkenntnisse in den Schulungen den Führungskräften über Berichte von anonymisierten Fallbeispielen, oder -falls datenschutzrechtlich zulässig- Filme, die beispielsweise Patienteninterviews zeigen, zu vermitteln. Führungskräften wird so der empathische Zugang zu kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eröffnet.

Der Auftragnehmer soll Führungskräften Kenntnisse über diejenigen psychischen Erkrankungen vermitteln, die am Arbeitsplatz am häufigsten vorkommen (wie z.B. Depression und Angsterkrankungen). Er soll Führungskräfte in den Schulungen dazu befähigen, angemessen, emphatisch und sensibel mit psychisch erkrankten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen umzugehen, z.B. durch Rollenspiele. Die Schulung soll 1,5 Tage (1x 6h, 1x4h plus Pausen) umfassen und durch jeweils eine Dozentin oder Dozenten durchgeführt werden. Den Führungskräften ist die Möglichkeit zu bieten, die Einzelfälle nicht nur im Seminar selbst, sondern auch telefonisch (3x innerhalb eines Jahres pro Führungskraft) mit den Dozentinnen und Dozenten zu besprechen. Gerade hier ist es wichtig, dass die Dozentinnen und Dozenten aus dem medizinischen und psychologischen Fachbereich kommen, da psychische Erkrankungen in ihrer Entstehung multikausal sind und nicht selten Mischformen vorliegen, die in den Lehrbüchern so nicht zu finden sind. In der Fallbesprechung müssen die Dozentinnen und Dozenten auf die jeweilige Situation mit Fachwissen und ihrer Erfahrung aus der Patientenversorgung eigenverantwortlich reagieren und weisungsunabhängig sowie individuell beraten. Dies ist nur mit der entsprechenden Fachkenntnis und Erfahrung in der ambulanten Patientenversorgung möglich.

Die Schulungen müssen an verschiedenen Dienststellen aus dem Bereich des Finanzressorts stattfinden können, um die Höhe der Reise- und Unterbringungskosten für die Beschäftigten in überschaubarem Umfang zu halten. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, die Schulung im Online-Format durchzuführen.

Die Schulungsveranstaltungen haben in kleinen Gruppen zu erfolgen, um auf die individuellen Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehen zu können. Im Rahmen einer Präsenz-Schulung sollen zwischen 10 und 12 Teilnehmende, in einer Online-Schulung zwischen 8 und 10 Teilnehmende geschult werden.

Für mindestens ein Jahr nach der Schulungsveranstaltung hat eine individuelle Nachsorge für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Auftreten von akuten Fällen zu erfolgen.

Die Menge der Schulungen pro Jahr, die abgenommen werden, sowie deren jeweiliger Zeit-punkt, ist im Vorfeld nicht abseh- und bezifferbar. Aus bisherigen Erfahrungen wird jedoch von einer maximalen Abnahmemenge von 25 Schulungen pro Jahr ausgegangen. Mit der Abgabe eines Angebots akzeptieren die Bieter, dass seitens des Auftraggebers weder ein genaues Auftragsvolumen oder eine Mindestauftragssumme angegeben noch Leistungszeit-punkte festgelegt werden können. Die Schulungstermine werden am Anfang eines Kalenderjahres zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit zweimalig spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils ein Jahr bis zum 31.12.2027 und bis zum 31.12.2028 verlängern.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber wählt die Bewerber in einem mehrstufigen Verfahren aus:

1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.

2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, s. Ziffer III.1.2), sowie die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit, s. Ziffer III.1.3).

Reicht ein Bewerber zu Ziffer III.1.3) lit. a) mehr als fünf Referenzen ein, soll er die die fünf Referenzen zu Ziffer

III.1.3) lit. a) benennen, die der Auftraggeber der Wertung zugrunde legen soll. Fehlt eine solche Angabe, wird

der Auftraggeber jeweils die ersten fünf dargestellten Referenzen werten. Die Referenzen werden umso besser

bewertet, je mehr sie mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.

Der Auftraggeber wird die 5 Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordern, deren gewertete Referenzen

nach Ziffer III.1.3) lit. a) mit dem ausgeschriebenen Auftrag am besten vergleichbar sind und am meisten

erwarten lassen, dass der Bewerber die Ziele des Auftraggebers bestmöglich umsetzen wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit ihrem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.

b) formlose, unterschriebene Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden ist.

c) einen aktuellen Auszug des Eintrags im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH)

d) den ausgefüllten Vordruck "Erklärung Russlandsanktionen"

Die Bewerber nutzen für ihren Teilnahmeantrag den Vordruck "Formblatt Teilnahmeantrag", der ihnen über die e- Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Die Bewerber sollen bis zu 5 Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren einreichen. Die Referenzen sollen mit den in Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Die Darstellung der Referenzprojekte soll neben einer Projektbeschreibung möglichst Angaben zu den in dem Projekt konkret erbrachten Leistungen,

zu dem Auftraggeber nebst Ansprechperson sowie zum Auftragszeitraum enthalten. Daneben soll die Darstellung möglichst eine kurze Beschreibung der Vorgehensweise sowie Angaben dazu enthalten, warum das Referenzprojekt mit dem hiesigen Auftrag vergleichbar ist. Die Bieter dürfen auch Referenzen vorlegen, die mehr als 3 und bis zu 5 Jahre zurückliegen. Der Auftraggeber wird diese berücksichtigen, soweit dies erforderlich ist, um ausreichend Wettbewerb sicherzustellen.

b) Formlose unterschriebene Eignererklärung, dass die, auch kurzfristige, Krankheitsvertretung der Dozentinnen und Dozenten durch einen gleichwertigen Ersatz sichergestellt ist.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweise durch Dokumentenvorlage, dass die eingesetzten Dozentinnen und Dozenten Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/10/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die eVergabe-Plattform.

2. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen.

3. Bei Bewerbergemeinschaften sollen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

4. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.

5. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben.

Vor Abgabe ihres ersten Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Wenn Anmerkungen, Hinweise oder Optimierungsvorschläge eingehen, wird der Auftraggeber mit den Bietern Erörterungs- und Verhandlungsgespräche führen. Nach den Erörterungsgesprächen passt der Auftraggeber ggf. die Vergabeunterlagen noch einmal an. Auf dieser Grundlage geben die Bieter dann ihr erstes Angebot ab. Das Angebot muss den Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Ein Angebot, dass von den Anforderungen abweicht, kann der Auftraggeber ausschließen.

6. Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen. Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf das erste Angebot erteilen, wird das Vergabeverfahren fortgeführt: Der Auftraggeber wird die ersten Angebote werten und mit den Bietern über diese verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze ggfs. überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, vor dem Aufruf zur Abgabe letztverbindlicher Angebote weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.

7. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.

8. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die Anforderungen an die Leistung und den Vertrag mit den Bietern gemeinsam zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest.

Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPYHBU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2023

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Böbingen an der Rems
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Bollschweil
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Deckenpfronn
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Dettingen an der Erms
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Rauenberg
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Reichenbach an der Fils
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Renchen
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Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
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Rielasingen-Worblingen
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Ringsheim
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Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
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Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
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Seckach
Seebach
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Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
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