Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur: TK/CC Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur: TK/CC
Gegenstand der Leistungen dieser Ausschreibung sind aus High-Level-Sicht folgende Gewerke:
1. Bereitstellung einheitlicher, voneinander getrennten VoIP-Office-Telefonie-Lösungen inkl. Unified Communication & Collaboration sowie Betrieb als Managed Service für die Kunden des Auftraggebers wie folgt:
- AOK NordWest: SIP-Ports für ca. 8.000 Teilnehmer, rund 90 Standorte
- AOK Nordost: SIP-Ports für ca. 5.200 Teilnehmer, rund 100 Standorte
- AOK Rheinland/Hamburg: SIP-Ports für ca. 9.500 Teilnehmer, rund 70 Standorte
- Optional: Office-Telefonie-Lösung für gkv informatik (SIP-Ports für ca. 800 Teilnehmer, 8 Standorte)
2. Bereitstellung einheitlicher, voneinander getrennten Omnikanal-Contact-Center-Infrastrukturen (nachfolgend nur CC-Lösung genannt), inkl. Anbindung an 3rd-Party bzw. Back-End-Systeme. Betrieb als Managed Service:
- AOK NordWest: derzeit ca. 700 Agenten (-Lizenzen), das System muss perspektivisch bis zu 5.000 Agenten gleichzeitig unterstützen. Jeder MA der AOK Nordwest soll grundsätzlich als Agent registriert sein.
- AOK Nordost: derzeit ca. 280 Agenten(-Lizenzen), das System muss in der Größenordnung ca. 1.500 gleichzeitig angemeldete Agenten unterstützen, jeder MA der AOK Nordost muss sich grundsätzlich als Agent registrieren können.
- AOK Rheinland/Hamburg: derzeit ca. 1.200 Agenten (-Lizenzen), das System muss in der Größenordnung ca. 1.500 Agenten gleichzeitig unterstützen, jeder MA der AOK Rheinland/Hamburg muss sich grundsätzlich als Agent registrieren können.
- gkv informatik: Es wird keine CC-Lösung benötigt
3. Ergänzende Systeme:
- Alarmierungssystem
- Workforcemanagement (WFM)
- Audio-Conferencing
- Fax/UMS
- Provisionierungssystem/-tool
- Voice Recording
Notwendige Hardware/Lizenzen für die Gesamtlösung werden durch die AG im Rahmen der Ausschreibung gekauft.
Die standortunabhängige und damit flexible Arbeit zu Hause, mobil und aus dem Büro für alle Mitarbeitergruppen ist eine Grundvoraussetzung der gesamten TK/UC-Lösung inkl. CC-Lösung.
bundesweit
Gegenstand der Leistungen dieser Ausschreibung sind aus High-Level-Sicht folgende Gewerke:
1. Bereitstellung einheitlicher, voneinander getrennten VoIP-Office-Telefonie-Lösungen inkl. Unified Communication & Collaboration sowie Betrieb als Managed Service für die Kunden des Auftraggebers wie folgt:
- AOK NordWest: SIP-Ports für ca. 8.000 Teilnehmer, rund 90 Standorte
- AOK Nordost: SIP-Ports für ca. 5.200 Teilnehmer, rund 100 Standorte
- AOK Rheinland/Hamburg: SIP-Ports für ca. 9.500 Teilnehmer, rund 70 Standorte
- Optional: Office-Telefonie-Lösung für gkv informatik (SIP-Ports für ca. 800 Teilnehmer, 8 Standorte)
2. Bereitstellung einheitlicher, voneinander getrennten Omnikanal-Contact-Center-Infrastrukturen (nachfolgend nur CC-Lösung genannt), inkl. Anbindung an 3rd-Party bzw. Back-End-Systeme. Betrieb als Managed Service:
- AOK NordWest: derzeit ca. 700 Agenten (-Lizenzen), das System muss perspektivisch bis zu 5.000 Agenten gleichzeitig unterstützen. Jeder MA der AOK Nordwest soll grundsätzlich als Agent registriert sein.
- AOK Nordost: derzeit ca. 280 Agenten(-Lizenzen), das System muss in der Größenordnung ca. 1.500 gleichzeitig angemeldete Agenten unterstützen, jeder MA der AOK Nordost muss sich grundsätzlich als Agent registrieren können.
- AOK Rheinland/Hamburg: derzeit ca. 1.200 Agenten (-Lizenzen), das System muss in der Größenordnung ca. 1.500 Agenten gleichzeitig unterstützen, jeder MA der AOK Rheinland/Hamburg muss sich grundsätzlich als Agent registrieren können.
- gkv informatik: Es wird keine CC-Lösung benötigt
3. Ergänzende Systeme:
- Alarmierungssystem
- Workforcemanagement (WFM)
- Audio-Conferencing
- Fax/UMS
- Provisionierungssystem/-tool
- Voice Recording
Notwendige Hardware/Lizenzen für die Gesamtlösung werden durch die AG im Rahmen der Ausschreibung gekauft.
Die standortunabhängige und damit flexible Arbeit zu Hause, mobil und aus dem Büro für alle Mitarbeitergruppen ist eine Grundvoraussetzung der gesamten TK/UC-Lösung inkl. CC-Lösung.
Optional kann der Vertrag 2-mal um jeweils 12 Monate (auf insgesamt maximal 84 Monate) mit einer Vorlaufzeit von 12 Monaten verlängert werden. Anschließend folgt ein Migrationszeitraum von weiteren 24 Monaten für die Migration auf die Auftraggeberin oder einen von ihr benannten Dritten, z. B. nachfolgenden Dienstleister.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe des vollständigen Namens (Firmierung), Gesellschaftsform, sowie der vollständigen Anschrift (einschließlich Telefon, Telefax und Email-Adresse) des Bewerbers sowie des Ansprechpartners.
- Unternehmensdarstellung
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
- Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Europa (EU) gesamt.
- Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Europa (EU) im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
- Eigenkapital in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Eigenkapitalquote in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Zertifizierung ISO 9001 - Qualitätsmanagement
- Zertifizierung ISO/IEC 27001 (International Organization for Standardization) für den in dieser Ausschreibung relevanten Teil.
- Betriebshaftpflichtversicherung
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
- Es wird bestätigt, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 5 Mio. EUR erwirtschaftet hat.
- Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass die zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) einen Umsatz von mehr als 5 Mio. EUR erwirtschaftet haben.
- Die Auftraggeberin behält sich einen Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Fall vor, dass sich das Eigenkapital des Bewerbers bzw. eines Unternehmens der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
- Die Auftraggeberin behält sich einen Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Fall vor, dass sich die Eigen-kapitalquote des Bewerbers bzw. eines Unternehmens der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
- Zertifizierung ISO 9001 - Qualitätsmanagement
- Zertifizierung ISO/IEC 27001 (International Organization for Standardization) für den in dieser Ausschreibung relevanten Teil.
Sollte der Bewerber nicht selbst zertifiziert sein, besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe. Wenn ein benanntes drittes Unternehmen über die Zertifizierung verfügt, ist dies für die Feststellung der Eignung ausreichend. Im Fall einer Bewer-bergemeinschaft reicht es, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft über die Zertifizierung verfügt.
- Der Bewerber erklärt, dass das Unternehmen über eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers mit folgendem Versicherungsschutz verfügt, die im Falle des Zuschlages für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird:
mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden
mindestens 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden
oder für den Fall, dass eine solche Versicherung noch nicht besteht, erklärt der Bewerber, dass er der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung an ihn schriftlich den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorlegen wird, durch die Versicherungsschutz für den Fall erteilt wird, dass er wegen eines in Zusammenhang mit dem hier ausgeschriebenen Projekt, von ihm selbst oder einer Person, für die er einzustehen hat, begange-nen Verstoßes von der Auftraggeberin oder einem anderen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestim-mungen für einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden verantwortlich gemacht wird,
dass ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall Personen- und Sachschäden abgeschlossen wird,
dass ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden ab-geschlossen wird,
dass er den Versicherungsschutz für die Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird und
dass die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen werden.
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Darstellung von Referenzprojekten
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
- Es wird bestätigt, dass im Unternehmen im letzten Geschäftsjahr mehr als 100 Beschäftigte tätig waren.
- Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass in den zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) mehr als 100 festangestellte Mitarbeitende waren.
- Die Referenzen wurden als On-Premise Lösung implementiert und betrieben und als Full-Managed-Service-Lösung realisiert.
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMP62E6
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehe-nen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unver-züglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ableh-nung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprü-fungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öf-fentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertrags-schluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage-nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzes-sion hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verlet-zung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
[...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeig-neten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interes-sen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.