A 860, Stadttunnel FR / Qualitätssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: A.03502.10.020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Augsburger Straße 748
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 860, Stadttunnel FR / Qualitätssicherung
A 860, Stadttunnel FR / Qualitätssicherung
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland
Gegenstand der Leistungserbringung ist die fachliche sowie vergabe-/vertragsrechtliche Beratung und Begleitung der Autobahn GmbH während der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 gemäß HOAI), der Restabwicklung der Vorplanung (Leistungsphase 2 gemäß HOAI) und die Fertigstellung des Vorentwurfs nach den RE 2012 durch die im Jahr 2011 beauftragte Ingenieurgemeinschaft in Hinblick auf die Qualitätssicherung der Planungsunterlagen mit der Zielsetzung einer Leistungskontrolle der durch die Ingenieurgemeinschaft erstellten Planungen hinsichtlich:
- der Einhaltung des Leistungsumfangs (Quantität),
- der Sicherung der Qualität der Planung (Prüfung von Unterlagen nach RE 2012),
- der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Termine und
- der Sicherung der Qualität der ermittelten Kosten der Maßnahme
Neben der Leistungskontrolle soll der Auftragnehmer die Autobahn GmbH bei der Termin- und Kostenkontrolle, sowie beim Vertrags- und Nachtragsmanagement (bspw. Erstellen und Prüfen von Vergabeunterlagen sowie Nachtragsunterlagen) im Zuge des Projektes "A 860 Stadttunnel Freiburg" unterstützen.
Weiter sollen auch Leistungen der Projektsteuerung (bspw. Steuerung und Koordination der Planungsbeteiligten aller Fachdisziplinen, Vorgabe sowie Aufstellung und Überwachung von Leistungen und Terminen einschließlich Soll-Ist-Vergleich, Ermittlung bzw. Erstellung von Sachverhalten und Entscheidungsgrundlagen, etc.) erbracht werden.
Eine ausführliche Beschreibung der Beschaffung bzw. der zu erbringenden Leistungen ist im Leistungsbild/ in der Leistungsbeschreibung der Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sollte die Leistungsphase 3 am Ende des Jahres 2025 nicht abgeschlossen sein, kann der Vertrag von Seiten des AG jeweils um ein halbes Jahr oder um den Zeitraum verlängert werden, bis die Leistungsphase 3 vollständig abgeschlossen und das "geschuldete Werk" erbracht ist.
Die Bedingungen für das Ziehen der optionalen Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung bzw. im Leistungsbild beschrieben.
Kurzbeschreibung der Optionen:
- Pos. 7 Leistungsinhalte - Leistungsphase 4
- Pos. 7.01 Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen für die nachfolgenden Leistungsphasen nach HOAI
- Pos. 7.02 Begleitung und Beratung des AG in der Genehmigungsplanung
- Pos. 8 Leistungsinhalte - Leistungsphase 5
- Pos 8.01 Begleitung und Beratung des AG in der Ausführungsplanung
Eine Beschreibung der optionalen Leistungen im Rahmen dieser Ausschreibung ist im Leistungsbild bzw. in der Leistungsbeschreibung textlich und im dort aufgeführten Leistungsverzeichnis enthalten.
Bei Abruf der optionalen Leistungen muss der genaue, projektspezifische Leistungsinhalt vor Beginn der Ausführung definiert und mit dem AN abgestimmt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 0,50 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
- § 46 (3) Nr. 2 VgV: Qualifikation der verantwortlichen Personen: Leistungsfähigkeit und berufliche Befähigung der technischen Fachkräfte, der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
- § 46 (3) Nr. 3 VgV: Gewährleistung der Qualität: Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
- § 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalstand: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
- Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt. Es sind Nachweise anerkannter Berufsbezeichnungen (geeigneter akademischer Grad oder anerkannter Ausbildungsberuf), Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung, berufsspezifischer Aus- und Fortbildungen (falls vorhanden) sowie Arbeitszeugnisse vorheriger Berufstätigkeiten als Bauingenieur oder vergleichbarer Berufsausbildung mit den Angebotsabgabe einzureichen. Die geforderten Qualifikationen der verantwortlichen Personen können von mehreren Personen abgedeckt werden.
- Zu § 46 (3) Nr. 3 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Bewerber in seinem Unternehmen (oder im Laufe seines Werdegangs) aktive Qualitätssicherung von Planungen/Planungsunterlagen
durchgeführt hat. Der Nachweis kann über das Einreichen einer Zertifizierung (ausgestellt durch eine offiziell zugelassene Stelle), vorzugsweise nach DIN ISO 9001:2015 oder gleichwertig erfolgen. Die Art und Methode der Qualitätssicherung ist
schriftlich in einem gesonderten Dokument (bspw. 2-3 Seiten, max. 10 Seiten DIN A4 anhand eines Projektbeispiels/Referenzprojektes) zu erläutern und mit dem Zertifikat im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichen.
- Zu § 46 (3) Nr. 8 VgV: Eine Erklärung über einen entsprechenden Personalbestand des Bewerbers zur termingerechten Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit der Angebotsabgabe/den Teilnahmeunterlagen einzureichen. Die Mindestzahl der beschäftigten Fachpersonen (m/w/d) im Unternehmen des Bewerbers muss mindestens 3 betragen.
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte abgegebene Teilnahmeunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- Vertragsbedingungen: Unter Kapitel I.3 Ergänzende Vereinbarungen: Benennung des Projektleiters und der Stellvertretung für den Vertragsabschluss durch den AN
- Angebotsschreiben: vollständig ausfüllen
- Leistungsbild/Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung: Mit dem Angebot ist zwingend das Leistungsverzeichnis in Kapitel C Beschreibung der Besonderen Leistungen des Leistungsbildes "Qualitätssicherung Planung" ausgefüllt einzureichen. Hierbei sind die Spalten Einheitspreis (EP) und Gesamtpreis (GP) je Leistungsposition auszufüllen und anschließend die Gesamtsumme (netto) inklusive eines definierten Prozentsatzes für die Nebenkosten anzugeben.
- Honorarübersicht/Nebenkosten: In Anlehnung an das Leistungsverzeichnis aus der Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung sind zur Übersicht und zusammenfassend alle Leistungspositionen und das Gesamthonorar für die einzelnen Positionen einzutragen, sowie die Summe der Gesamthonorare, die Nebenkosten und schlussendlich die Gesamtvergütung (netto und brutto).
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung zu erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen). Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu
Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de