Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in Abtsgmünd Referenznummer der Bekanntmachung: 151/23-AZ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Abtsgmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 73668244
Fax: +49 73668254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Panoramastraße 33
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in Abtsgmünd
Die Gemeinde Abtsgmünd (ca. 7.600 Einwohner) liegt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg.
Die Gemeinde Abtsgmünd (im Folgenden „Auftraggeber“) plant die Errichtung einer flächendecken-den und zukunftssicheren Glasfaser-Infrastruktur im Betreibermodell mit dem Ziel des Aufbaus eines gigabitfähigen Netzes nach den Vorgaben und unter Einhaltung der Richtlinien „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie)“ („Graue-Flecken“-Förderprogramm) vom 26.04.2021 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022) und der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel der zu vergebenden Planungs- und Ingenieurs-Leistungen ist die Erstellung eines betriebsfähigen, zur Überlassung an den Netzbetreiber zum (aktiven) Netzbetrieb übergabereifes passives Netzwerk, bis zum jeweiligen Hausanschluss (Gf-APL).
Dieses Ziel soll in angemessen kurzer Zeit, zu möglichst geringen Kosten und in einer hohen Qualität, die den betrieblichen Anforderungen des Netzbetreibers genügt, erreicht werden. Durch ein professionelles Hausanschluss-Management soll eine hohe Anschluss-Quote erreicht, und entsprechend hohe Pachteinnahmen für die Gemeinde generiert werden. Die Bauwerksdokumentationen müssen vollständig den Vorgaben des Fördergebers und des Netzbetreibers bzw. den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen, damit es bei den Fördergeldauszahlungen, und den Abnahmen mit Komm.Pakt.Net und dem Netzbetreiber, zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.
Grundlage ist die beim Auftraggeber vorliegende FTTB-Masterplanung. Der Masterplan ist auf eine 100% Versorgung der Anschlüsse ausgelegt. Diese Unterlagen werden in der nächsten Stufe des Vergabeverfahrens gegen Vertraulichkeitsvereinbarung bereitgestellt.
Im Zuge der derzeitigen Erschließung der „Weißen Flecken“ werden die „Grauen Flecken“ entlang der Weiße-Flecken-Trassen ebenfalls gefördert erschlossen (die sogenannten „Upgrade“-Adressen). Diese „Upgrade“-Adressen (Graue Flecken) sind somit kein Gegenstand mehr der hier auszuschreibenden Planungsleistungen. Dies gilt vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung der Upgrade-Adressen im Weiße-Flecken-Förderantrag durch den Fördergeber. Falls es hierbei zu Änderungen, Erweiterungen oder Reduzierungen kommt, werden diese im laufenden Verfahren entsprechend mitgeteilt.
Wie oben beschrieben entstehen derzeit über den Weiße-Flecken-Ausbau neue Bestands-Infrastrukturen, die in die Planungen für das Graue-Flecken-Programm integriert werden müssen. Entsprechende Bestands- und Ausführungsplan-Daten werden im nächsten Verfahrensschritt vom Auftraggeber gegen Vertraulichkeitsvereinbarung bereitgestellt.
Weitere Bestandsinfrastrukturen aus früheren Förderprogrammen und aus Mitverlegungen der Ge-meinde werden vom Auftraggeber im nächsten Verfahrensschritt ebenfalls bereitgestellt. Diese sind durch den Auftragnehmer auf Verwendbarkeit zu prüfen, und in die Planung zu integrieren.
Nach aktueller Planung umfasst das Graue-Flecken-Projekt derzeit die folgenden Mengen:
Trassenneubau (befestigte Oberfläche, öffentl. Bereich) ca. 8.500 m
Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche, öffentl. Bereich) ca. 10.250 m
Kabeleinzug in Bestand ca. 7.362 m
Anzahl Hausanschlüsse 1.354 Stck.
(Stand Antragstellung GFP Oktober 2022)
POP-Container oder MFG nur Aufrüstung Bestand
Die Anzahl der Hausanschlüsse gilt vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung der Upgrade-Adressen im Weiße-Flecken-Förderantrag durch den Fördergeber und abschließender Klärung der förderfähigen Adressen im Graue-Flecken-Programm, und kann sich daher noch ändern, erweitern oder reduzieren. Anpassungen werden im weiteren Verfahren sodann mitgeteilt.
Der zugehörige FTTB-Masterplan, die grobe Ausbaukonzeption und die Hausanschluss-Adressliste wird vom Auftraggeber im nächsten Verfahrensschritt gegen Vertraulichkeitsvereinbarung bereitgestellt.
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Planungsleistungen, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten sodann ausgeschrieben werden. Die Bauarbeiten sind zudem vom Auftragnehmer zu überwachen und zu dokumentieren. Es ist eine stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen und Realisierungsabschnitten vorgesehen.
Die bisherigen Planungsstände sind durch den Auftragnehmer zu prüfen, und gegebenenfalls für die Genehmigungsplanung des Auftragnehmers anzupassen bzw. zu ändern.
Insbesondere ist die vom Auftraggeber im nächsten Verfahrensschritt bereitgestellte Adressliste für die förderfähigen Adressen im Grauen-Flecken-Programm zu validieren, und in Absprache mit dem Auftraggeber, und gegebenenfalls mit dem Fördergeber, auf die tatsächlich gefördert zu erschließen-den Adressen („förderfähig“ und „förderwürdig“) zu fixieren.
Förderfähige Adressen ohne Erschließungszustimmung des Eigentümers, sind als „Vorstreckung“ bis zur Grundstücksgrenze zu erschließen.
Nicht förderfähige Adressen entlang der geförderten Trassen, sind als „Vorstreckung“ bis zur Grundstücksgrenze zu erschließen (außer HFC-Adressen).
Dies vorausgeschickt sind folgende weitere Leistungen zu erbringen:
- Projektmanagement
- Genehmigungsplanung für Trassen und Standorte und Einholung der Genehmigungen
- Ausführungsplanung (insbesondere Trassenbau und passive Netzelemente, Leerrohrverlegung, Kabelzug, Glasfasermontage)
- Aktives Mitverlegungs-Management
(Mitverlegung „Dritter“ bei der Fördermaßnahme, Mitverlegungen aus der Fördermaßnahme bei Baumaßnahmen „Dritter“)
- Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe
- Mitwirken bei der Konkretisierung des Förderantrags aufgrund Vergabe-Ergebnisse
- Bauoberleitung und Bauüberwachung
- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
- Hausanschluss-Management (insbesondere vor-Ort-Begehungen zur Trassenfestlegung, Grundstückseigentümergenehmigung)
- Arbeitssicherheits-Management
- Vermessung und Netzdokumentation nach den Vorgaben des Fördergebers, der Komm.Pakt.Net und Netzbetreiber NetCom BW
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Projektbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Zur Abgabe verbindlicher Erstangebote werden sodann maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften pro Los zugelassen, die sodann Bieter/-Bietergemeinschaften genannt werden. Gehen nur 5 oder weniger Bewerbungen pro Los ein, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die den Mindestbedingungen entsprechen, werden nur diese zum weiteren Verfahren zugelassen. Gehen mehr als 5 Bewerbungen pro Los ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur die zum weiteren Verfahren zu-gelassen, die die höchste Punktezahl im jeweiligen Los, auf das die Bewerbung erfolgt, gemäß nachfolgen-der Wertungsmatrix zur Eignungswertung erreichen. Die Auswertung erfolgt losweise. Zusammenfassend erfolgt dann die Punktvergabe je Los wie folgt:
- Referenzen: max. 100 Punkte
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufsqualifikation Dipl. Ing., Dipl. Ing. (FH), oder vergleichbarer Bachelor oder Master. Es ist erforderlich, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Lan-desrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen müssen für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die genannte Berufsqualifikation erfüllt.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Die Mindestdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2 – fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemein-schaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto im Bereich der zu vergebenden Leistungen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr [Betrag ergänzen ] Euro netto betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Be-schäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2020/2021/2022. Sämtliche Angaben haben in Vollzeitäquivalenten zu erfolgen. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen von Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation. Es sind im Rahmen der Referenzen die im Formblatt Referenzen geforderten Angaben zu machen. Von den Bewerbern sind die beigefügten Formblätter Referenzen zu verwenden und die Angaben sind eindeutig in der dort vorgegebenen Form zu machen! Von der Verwendung selbst gefertigter Referenzblätter ist Abstand zu nehmen!
Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer passiver Breitbandinfrastrukturen zum Gegenstand haben. Zudem muss mindestens 1 der 3 zu benennenden Referenzen über die Planungs- und Ingenieurleistungen hinaus zudem die Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungen zu der Förderrichtlinie des Bundes und/oder des Landes Baden-Württemberg zum Gegenstand haben. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.