Planungsleistungen: Alleenbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: 023-2023-273
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 2540
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72015
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 70712042646
Fax: +49 707120442646
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuebingen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tuebingen.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Alleenbrücken
Objekt- und Tragwerksplanung für die Alleenbrücken
Universitätsstadt Tübingen Brunnenstraße 3 72074 Tübingen
Die Stadt Tübingen möchte die Alleenbrücke unter Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Vorga-ben ertüchtigen. Ziel ist es, mindestens die ursprüngliche Tragfähigkeit von Brückenklasse 30 so-wie Militärlastklassen MR 1 von 70, MR 2 von 60, MK 1 von 50, MK 2 von 40 wiederherzustellen oder wenn möglich, die Belastbarkeit zu erhöhen.
Die Planung soll in 2024 erfolgen, der Bau in 2025 abgeschlossen werden
Es besteht die Option wenn kein Umbau der Brücke sondern ein Neubau durchgeführt wird den Auftragenehmer auch mit der Durchführung des Neubaus zu beauftragen. Die Modalitäten dazu sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Verpflichtungserklärung Mindestlohn
- Beachtung EU-Russland-Sanktionen
- Berufshaftpflichtversicherung
- Anzahl der Mitarbeitenden (Wertung)
Versicherung: mindestens 2 Mio Deckungssumme je für Personen- und sonstige Schäden
- Referenzen
- Nachhaltigkeitsberichterstattung (Wertung)
- Nachhaltigkeit bei den Referenzen (Wertung)
Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen:
- Fertigstellung in den Jahren 2016-2023
- Anrechenbare Kosten mindestens [Betrag gelöscht] EUR
- Je eine Stahlbrücke, eine Stahlbetonbrücke und eine Spannbetonbrücke davon mindestens ein Umbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42Y14UYX8PH
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).