Vergabe eines Wegenutzungsvertrages für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen im Gebiet der Stadt Dinslaken
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Platz d'Agen 1
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46535
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dinslaken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Wegenutzungsvertrages für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen im Gebiet der Stadt Dinslaken
Die Stadt Dinslaken mit ca. 70.000 Einwohner/-innen liegt in NRW. Eigentümerin der Wasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte ist die Stadtwerke Dinslaken GmbH. Der zwischen der Stadt Dinslaken und der Stadtwerke Dinslaken GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag endet am 31.12.2023. Die Gesamtleistungslänge der Versorgungsleitungen beträgt ca. 279.571 m und diejenige der Anschlussleitungen ca. 210.800 m. Die jährliche Absatzmenge beträgt ca. 3.700.000 m³. Die geografische und versorgte Fläche beträgt rund 47,67 km².
Die Stadt Dinslaken sucht mit diesem Verfahren einen Konzessionsvertragspartner/eine Konzessionsvertragspartnerin für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen im Stadtgebiet Dinslaken ab dem 01.01.2024. Der zu schließende Wegenutzungsvertrag sieht eine Grundlaufzeit von 20 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 10 weitere Jahre vor.
Stadtgebiet Dinslaken
Mit Vertragsschluss ist die Aufgabe der Konzessionsvertragspartnerin/des Konzessionsvertragspartners verbunden, die Wasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet während der Vertragslaufzeit zu betreiben und die Letztverbraucher/-innen im Stadtgebiet mit Wasser zu versorgen.
- Kriterium: Sichere Wasserversorgung
- Kriterium: Preisgünstige Wasserversorgung
- Kriterium: Verbraucherfreundliche Wasserversorgung
- Kriterium: Umweltverträgliche Wasserversorgung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Vergabe eines Wegenutzungsvertrages für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen im Gebiet der Stadt Dinslaken
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hiermit fordert die Stadt Dinslaken Interessent/-innen am Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen im Gebiet der Stadt Dinslaken auf, ihre schriftliche Interessenbekundung nebst der unter Ziffer III. abgeforderten Teilnahmeunterlagen bis zum
21.03.2022, 10:00 Uhr,
gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Die Übersendung der Interessenbekundung nebst der unter Ziffer III. abgeforderten Teilnahmeunterlagen hat in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) sowie zusätzlich auf einem digitalen Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick) zu erfolgen. Der Umschlag oder Karton ist von außen sichtbar mit den Worten „Interessenbekundung im Verfahren der Stadt Dinslaken zur Neuvergabe eines Wasserkonzessionsvertrages – Nicht öffnen“ zu kennzeichnen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und digitaler Form der eingereichten Unterlagen ist die Papierform im Original maßgeblich.
Weitere Auskünfte können bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefragt werden.
Bewerbergemeinschaften und Einbeziehung von Unterauftragnehmer/-innen:
Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung der zur Vertretung bevollmächtigten Person sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass die zur Vertretung bevollmächtigte Person die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner/-innen haften. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Einbindung von Unterauftragnehmern/-innen ist zulässig. Sofern bereits Unterauftragnehmer/-innen bekannt sind, sollen jeweils deren Name und Anschrift im Teilnahmeantrag mitgeteilt werden.
Soweit der/die Bewerber/-in beabsichtigt, den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen in einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen, sind die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III. auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.
Vorbehalt der Nachforderung von Fremdnachweisen:
Die Stadt Dinslaken behält sich vor, Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Wasserversorgungsanlagen:
Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Wasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet Dinslaken können bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung im Original bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann ebenfalls bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden.
Zuschlagskriterien:
Der Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen wird auf der Grundlage der Zuschlagskriterien vergeben, die in der Aufforderung zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgeführt sein werden.
Klarstellung:
Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine Anwendung.
Postanschrift: Landgericht Duisburg Postfach 10 15 05 47015 Duisburg
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47015
Land: Deutschland
Telefon: +49 20399280
Fax: +49 2039928444
Internet-Adresse: https://www.lg-duisburg.nrw.de/
Postanschrift: Landgericht Duisburg Postfach 10 15 05 47015 Duisburg
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47015
Land: Deutschland
Telefon: +49 20399280
Fax: +49 2039928444
Internet-Adresse: https://www.lg-duisburg.nrw.de/