GGS Fusternberg, Sanierung, Erweiterung - Baureinigungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: S-WESEL-2023-0061
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klever-Tor-Platz 1
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wesel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
GGS Fusternberg, Sanierung, Erweiterung - Baureinigungsarbeiten
Sanierung und Erweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Fusternberg, An der Rundsporthalle 7, 46485 Wesel - Baureinigungsarbeiten
Wesel
Ausführung von Baureinigungs-/Gebäudereinigungsarbeiten:
ca. 2.885 m² Bodenbeläge, ca. 105 m² Wandfliesen, ca. 465 m² Fensterflächen, ca. 300 m² Glastrennwände sowie WC-Anlagen, Innentüren, Schilder, Leuchten und Einbaumöbel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Liste der wesentlichen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste). Es sind min. zwei Referenzen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Ansprechpartner und Telefonnummer) anzugeben.
- Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten des Unternehmens
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1 genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronische Wege: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit :
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frsit von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrung der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gebenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer GWB 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland