Erwerb von Grundstücken mit Bauerrichtungsverpflichtung (Wohngebäude mit 36 Wohneinheiten und 2 Büroeinheiten)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tübinger Straße 30
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72366
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zollernalb-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb von Grundstücken mit Bauerrichtungsverpflichtung (Wohngebäude mit 36 Wohneinheiten und 2 Büroeinheiten)
Die Zollernalb Klinikum Immobilien gGmbH („ZKI“) beabsichtigt für Mitarbeiter der Zollernalb Klinikum gGmbH am Standort Balingen (Tübinger Straße 30, 72366 Balingen) Wohnungen zur Verfügung zu stellen, insbesondere um auf diesem Wege auch Mitarbeiter gewinnen zu können. In unmittelbarer räumlicher Nähe besteht dabei die Möglichkeit, beim Projekt „Wohnen am Stutzenweiher“ 36 Wohnungen und 2 Büroeinheiten (Block 1, Haus 2+4) zu erwerben. Die Eigentümerin der Grundstücke und Bauträgerin, die Jetter Gebäudebau Projektgesellschaft Stutzenweiher GmbH, bietet die Wohneinheiten nur einheitlich im Wege eines Grundstückkaufvertrags mit Bauerrichtungsverpflichtung zum Erwerb an. Die projektierte Planung und Ausführung entspricht den Vorstellungen der ZKI.
Balingen
Um den Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter weiterhin bestehen zu können, sehen es die ZKI und die Zollernalb Klinikum gGmbH als wichtiges Angebot an, den Mitarbeitenden attraktive Wohnangebote in räumlicher Nähe zum Standort Balingen des Zollernalb Klinikums anbieten zu können. Die Zielsetzung der Vergabe ist es, den Mitarbeitenden attraktiven und bezahlbaren Wohnraum in räumlicher Nähe zum Arbeitsplatz (Standort Balingen) anbieten zu können. Das ZKI hat sich zur Erreichung dieses Ziels dazu entschieden, am Standort Balingen beim Projekt "Wohnen am Stutzenweiher" den schlüsselfertig und bezugsbereit zu erstellenden Block 1 mit 36 Wohneinheiten und 2 Büroeinheiten zu erwerben.
Begründung für den nicht vorhandenen Wettbewerb:
§ 3a EU VOB/A normiert die Zulässigkeit der Verfahrensarten bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen oberhalb der Schwellenwerte:
Gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A ist das Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn die Leistungen wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden können. Ein Ausschließlichkeitsrecht ist ein monopolähnliches subjektives Recht, das ein (positives) Benutzungsrecht und ein (negatives) Verbotsrecht umfasst. Als ein solches Ausschließlichkeitsrecht wird dabei insbesondere das Eigentum an einem Grundstück angesehen.
Die Jetter Gebäudebau Projektgesellschaft Stutzenweiher GmbH ist Eigentümerin der in Rede stehenden Grundstücke und nicht bereit ist, die Grundstücke ohne die gleichzeitige Vereinbarung über schlüsselfertige Bauerrichtungsleistungen zu veräußern. Somit liegt ein Ausschließlichkeitsrecht der Jetter Gebäudebau Projektgesellschaft Stutzenweiher GmbH vor, welches den Ausnahmetatbestand des § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 Satz VOB/A rechtfertigt.
Vorliegend kommt daher nur die Jetter Gebäudebau Projektgesellschaft Stutzenweiher GmbH als Anbieter in Betracht. Die Ausschreibung erfolgt daher insbesondere deshalb als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
und Schutz von ausschließlichen Rechten
Erläuterung:
Begründung für den nicht vorhandenen Wettbewerb:
§ 3a EU VOB/A normiert die Zulässigkeit der Verfahrensarten bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen oberhalb der Schwellenwerte:
Gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A ist das Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn die Leistungen wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden können. Ein Ausschließlichkeitsrecht ist ein monopolähnliches subjektives Recht, das ein (positives) Benutzungsrecht und ein (negatives) Verbotsrecht umfasst. Als ein solches Ausschließlichkeitsrecht wird dabei insbesondere das Eigentum an einem Grundstück angesehen.
Die Jetter Gebäudebau Projektgesellschaft Stutzenweiher GmbH ist Eigentümerin der in Rede stehenden Grundstücke und nicht bereit ist, die Grundstücke ohne die gleichzeitige Vereinbarung über schlüsselfertige Bauerrichtungsleistungen zu veräußern. Somit liegt ein Ausschließlichkeitsrecht der Jetter Gebäudebau Projektgesellschaft Stutzenweiher GmbH vor, welches den Ausnahmetatbestand des § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A rechtfertigt. Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen sind nicht vorhanden. Der mangelnde Wettbewerb beruht auf dem Eigentum der Jetter Gebäudebau Projektgesellschaft Stutzenweiher GmbH und ist daher auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
Vorliegend kommt daher nur die Jetter Gebäudebau Projektgesellschaft Stutzenweiher GmbH als Anbieter in Betracht. Die Ausschreibung erfolgt daher insbesondere deshalb als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erwerb von Grundstücken mit Bauerrichtungsverpflichtung (Wohngebäude mit 36 Wohneinheiten und 2 Büroeinheiten)
Postanschrift: Maybachstraße 1
Ort: Rosenfeld
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72348
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert liegt über dem Schwellenwert, ist aus Gründen des Schutzes der subjektiven Rechte der Jetter Gebäudebau Projektgesellschaft Stutzenweiher GmbH mit [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 134, 135 und 160 ff. GWB verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de