Möbellieferung für das Konferenzzentrum Confex
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Messeplatz 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koelnmesse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Möbellieferung für das Konferenzzentrum Confex
Gegenstand der Beauftragung ist die Ausstattung des Kongresszentrums Confex mit Mobiliar. Hierzu zählen Konferenzstühle und -tische, Garderobenständer, Barstühle und -tische, Müll- und Aschbehälter, Stellwände und Schwerlastregale.
Der Auftraggeber benötigt eine Mobiliarausstattung des Konferenzzentrums Confex.
Die Wertung der Zuschlagskriterien erfolgt nach der sog. erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB. Der Schwankungsbereich beträgt 10 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter muss nachweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Eigenerklärung Russland-Bezug: Für die Teilnahme am Vergabeverfahren haben die Bieter ihren Bezug zu Russland zu erklären. Hierzu ist die Eigenerklärung „Russland-Bezug“ ausgefüllt und unterschrieben
einzureichen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Für die Teilnahme am Vergabeverfahren haben die Bieter zu erklären, dass keine Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gegen ihr Unternehmen verhängt worden sind und dass keine Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen. Hierzu ist die Eigenerklärung „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister: Der Bieter erklärt, dass er in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
- Bonitätsauskunft
- Mindestumsatz
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Bonitätsauskunft: Der Bieter weist durch Vorlage einer aktuellen (Nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) Bonitätsauskunft die folgenden Mindestanforderungen nach:
Maximaler Wert von 2,5 bei Creditsafe oder Maximaler Wert von 270 bei Creditreform
- Mindestumsatz: Der Bieter erklärt, dass er in mindestens einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Mindestumsatz von 2.000.000 € (netto) erreicht hat
- Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter verfügt über eine aktuell bestehende, angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall:
Personenschäden 2.500.000 EUR
Sachschäden 2.500.000 EUR
- Referenzen
Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung durch Vorlage einer entsprechenden Referenzliste als Eigenerklärung nachweisen.
Hinsichtlich der Referenzaufträge gilt die Anforderung, dass es sich hierbei um die folgenden Leistungen handelt:
- die Referenzaufträge müssen die Ausstattung von Gebäuden in denen Konferenzen/Tagungen/Kongresse stattfinden, betreffen
- mindestens einer der genannten Referenzaufträge soll ein Gesamtauftragsvolumen von über EUR 1.500.000,00 (netto) gehabt haben
- Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe nicht länger als 36 Monate zurückliegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Zur Auswahl eines qualifizierten Unternehmens schreibt die Koelnmesse GmbH hiermit nach transparenten, wettbewerblichen Kriterien und unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung freiwillig EU-weit aus. Alle Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens sind in den Bewerbungsbedingungen geregelt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass diese Auftragsbekanntmachung freiwillig erfolgt. Der Auftraggeber ist keine öffentlicher Auftraggeber, die in Anwendung von EU-Vergaberecht nach GWB, VgV etc. ausschreiben muss. Der Auftraggeber wird indes wesentliche Bestimmungen des Vergaberechts freiwillig anwenden. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die freiwillige Anwendung von Vergaberecht nicht dazu führt, dass der Rechtsweg zur Vergabekammer eröffnet wird.
2) Die Unternehmen, die am Vergabeverfahren teilnehmen möchten, müssen sich auf der Vergabeplattform registrieren und sich danach über die Bieterkommunikation an den Auftraggeber wenden. Der Auftraggeber stellt den interessierten Unternehmen über die Bieterkommunikation eine Vertraulichkeitsvereinbarung zur Unterzeichnung und Rücksendung über die Bieterkommunikation zu. Nach Erhalt der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung schaltet Koelnmesse interessierte Unternehmen frei.
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 0221/147-2120
Fax: +49 0221/147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
1) Die Koelnmesse GmbH bittet um einen unverzüglichen Hinweis über die Vergabeplattform, sollten Bewerber oder Bieter eine Anpassung der Auftragsunterlagen für notwendig erachten oder Fragen zu den Inhalten der Auftragsunterlagen bestehen. Nur so erhält Koelnmesse GmbH die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler frühzeitig zu beseitigen.
2) Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts finden vorliegend keine Anwendung. Ohne, dass hierzu daher eine Rechtspflicht bestünde, weist der Auftraggeber außerdem auf die betreffende Fristenregelung hin. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auftragsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung dem Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Ort: Köln
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