Reinigungsdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Daxlander Str. 72
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): V-FE
E-Mail:
Telefon: +49 721/599-1913
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH beabsichtigt die Ausschreibung von Unterhalts-, Glas- und Sonderreinigung sowie Spülleistungen.
Der Auftrag bezieht sich auf die Reinigung von Verwaltungsgebäuden und technischen Gebäuden in Karlsruhe und Umgebung.
Im Einzelnen beinhaltet die Leistung folgende Elemente:
1. Unterhaltsreinigung von Verwaltungsgebäude und techn. Gebäuden (Bodenflächen- und Gegenstandsreinigung)
2. Innenglasreinigung
3. Verbrauchsmaterial
4. Außenglasreinigung
5. Spülleistungen
Die detaillierten Leistungsbeschreibungen (Dokumente X,Y,Z) finden Sie bei den Vergabeunterlagen.
Unterhalts- und Innenglasreinigung Zentrale Gebäude
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung von Verwaltungsgebäuden und techn. Bauten in Karlsruhe und Umgebung. Weitere Bestandteile sind die Innenglasreinigung und das Verbrauchsmaterial.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern, maximal bis
zum 31.01.2032.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Die Bestbieter werden anhand der Zuschlagskriterien definiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten
Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen.
Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters
zu erteilen.
Weitere zusätzliche Angaben finden Sie unter: http://swka.de/feb3
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern, maximal bis
zum 31.01.2032.
Unterhalts- und Innenglasreinigung Umspannwerke
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung von Umspannwerken. Weitere Bestandteile sind die Innenglasreinigung und das Verbrauchsmaterial.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern, maximal bis
zum 31.01.2032.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Die Bestbieter werden anhand der Zuschlagskriterien definiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten
Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen.
Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters
zu erteilen.
Weitere zusätzliche Angaben finden Sie unter: http://swka.de/feb3
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern, maximal bis
zum 31.01.2032.
Unterhalts- und Innenglasreinigung Heizkraftwerk West
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung im Heizkraftwerk West. Weitere Bestandteile sind die Innenglasreinigung und das Verbrauchsmaterial.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern, maximal bis
zum 31.01.2032.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Die Bestbieter werden anhand der Zuschlagskriterien definiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten
Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen.
Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters
zu erteilen.
Weitere zusätzliche Angaben finden Sie unter: http://swka.de/feb3
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern, maximal bis
zum 31.01.2032.
Unterhalts- und Innenglasreinigung Wasserwerke
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung in Wasserwerken. Weitere Bestandteile sind die Innenglasreinigung und das Verbrauchsmaterial.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern, maximal bis
zum 31.01.2032.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Die Bestbieter werden anhand der Zuschlagskriterien definiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten
Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen.
Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters
zu erteilen.
Weitere zusätzliche Angaben finden Sie unter: http://swka.de/feb3
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern, maximal bis
zum 31.01.2032.
Außenglasreinigung
Los 5 beinhaltet die Außenglasreinigung von Innen und Außen inkl. Fensterrahmen und Fensterbänken (Innen und Außen) bzw. Abtropfbleche. Flächen die mit Hilfe einer Hubarbeitsbühne gereinigt werden müssen sind separat aufgeführt.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern, maximal bis
zum 31.01.2032.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Die Bestbieter werden anhand der Zuschlagskriterien definiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten
Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen.
Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters
zu erteilen.
Weitere zusätzliche Angaben finden Sie unter: http://swka.de/feb3
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern, maximal bis
zum 31.01.2032.
Spüldienstleistungen
Los 6 beinhaltet die Spül- und Reinigungsdienstleistungen im Küchenbereich.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern, maximal bis
zum 31.01.2032.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Die Bestbieter werden anhand der Zuschlagskriterien definiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten
Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen.
Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters
zu erteilen.
Weitere zusätzliche Angaben finden Sie unter: http://swka.de/feb3
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern, maximal bis
zum 31.01.2032.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift,
Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und - im Falle
der Bewerbergemeinschaft - Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur
gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters;
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des
Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft);
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs. 4
GWB;
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB
5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder
die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen
(zusätzlich wird die SWK vor Zuschlagserteilung gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a GewO einholen);
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz nicht vorliegen;
7. Eigenerklärung zur Einhaltung der Tariftreue gemäß LTMG;
8. Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten;
9. Verpflichtungserklärungen (Erklärung zur Eignungsleihe) anderer Unternehmen und ggf. deren
Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren
Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 6 auch zu ihrer persönlichen Lage
erklären.
Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen;die Erklärungen "Eigenerklärung", "Erklärung zur Eignungsleihe" und "LTMG Verpflichtungserklärung" werden von SWK gestellt.
Vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und
Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen,
die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die
letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Vorlage einer Deckungszusage einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,
aus welcher jeweils für den einzelnen Versicherungsfall eine Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für
Personen-, Sach,- Vermögens und sonstige Schäden(insbesondere Umweltschäden)und mindestens das zweifache dieser Summen als
jährlichen Maximaldeckungsgrenzen für eine Summe von Versicherungsfällen hervorgehen.
3. Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen beruft, wird dies nur gewertet, wenn
dieses andere Unternehmen oder deren Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung entsprechend Ziff.
III.1.1) 8. abgibt und durch Vorlage der Nachweise nach Ziffer III.1.2) 1. und 2. seine eigene wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist.
4. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch geeignete Belege (Bank und
Bonitätsauskunft). Das Ausstellungsdatum der Dokumente sollte nicht älter als drei Monate sein.
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 4 ausdrücklich
genannt. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; die Erklärung "2023-0059_Eigenerklärung" werden von SWK gestellt.
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Vorlage der unter 1.1 bis 1.6 genannten Referenzen unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
- Name des Referenzgebers (z.B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer)
- Name des Auftraggebers und Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail- Adresse, Telefonnummer); mit der Nennung eines Ansprechpartners stimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Stadtwerke Karlsruhe Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Leistungen/Rolle des Referenzgebers
- Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung
- Höhe des Auftragsvolumens der erbrachten Leistungen für das Referenzobjekt in EUR netto
- Aktualität der Referenz (Leistungszeitraum, Projektdauer)
- Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen)
- Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden
- Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebenen Leistungen bedeutend ist. Soweit für die einzelnen Referenzen darüber hinaus besondere Angaben zu machen sind, ist dies nachfolgend explizit genannt:
1.1 Mindestanforderungen Referenz entsprechend Leistungsgegenstand (Los 01 Unterhalts-, Grund und Sonderreinigung):
Vorlage von mindestens zwei Referenzen über Unterhaltsreinigungsaufträge
- mit einem Gesamtauftragsvolumen von größer 940.000,00 €
- welche innerhalb der letzten drei Jahre (2021-2023) erbraucht wurden
1.2 Mindestanforderungen Referenz entsprechend Leistungsgegenstand (Los 02 Unterhalts-, Grund und Sonderreinigung in Umspannwerken): Vorlage von mindestens zwei Referenzen über Unterhaltsreinigungsaufträge
- mit einem Gesamtauftragsvolumen von größer 40.000,00 €
- welche innerhalb der letzten drei Jahre (2021-2023) erbraucht wurden
1.3 Mindestanforderungen Referenz entsprechend Leistungsgegenstand (Los 03 Unterhalts-, Grund und Sonderreinigung im Heizkraftwerk):
Vorlage von mindestens zwei Referenzen über Unterhaltsreinigungsaufträge
- mit einem Gesamtauftragsvolumen von größer 240.000,00 €
- welche innerhalb der letzten drei Jahre (2021-2023) erbraucht wurden
1.4 Mindestanforderungen Referenz entsprechend Leistungsgegenstand (Los 04 Unterhalts-, Grund und Sonderreinigung im Wasserwerk):
Vorlage von mindestens zwei Referenzen über Unterhaltsreinigungsaufträge
- mit einem Gesamtauftragsvolumen von größer 40.000,00 €
- welche innerhalb der letzten drei Jahre (2021-2023) erbraucht wurden
1.5 Mindestanforderungen Referenz entsprechend Leistungsgegenstand (Los 05 Außen- und Innenglasreinigung)
Vorlage von mindestens zwei Referenzen über Glasreinigungsaufträge,
- mit einem Gesamtauftragsvolumen von größer 50.000,00 €
- welche innerhalb der letzten drei Jahre (2021-2023) erbraucht wurden
1.6 Mindestanforderungen Referenz entsprechend Leistungsgegenstand (Los 06 Spül- und Reinigungsdienstleistungen im Küchenbereich)
Vorlage von mindestens zwei Referenzen über Spüldienstleistungen im Küchenbereich,
- mit einem Gesamtauftragsvolumen von größer 200.000,00 €
- welche innerhalb der letzten drei Jahre (2021-2023) erbraucht wurden
Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; die Erklärung "2023-0059_Eigenerklärung" werden von SWK gestellt.
Nähere Informationen folgen im weiteren Verfahrensverlauf.
Nähere Informationen folgen im weiteren Verfahrensverlauf.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt.
Die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen sich in ihrem Teilnahmeantrag zu ihrem
wettbewerbskonformen Verhalten erklären.
Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe wird im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb nach § 15 SektVO durchgeführt.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei
Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Die Bestbieter werden anhand der Zuschlagskriterien definiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten
Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen.
Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters
zu erteilen.
Weitere zusätzliche Angaben finden Sie unter: http://swka.de/feb3
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-4049
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis
zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKA zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3
GWB).
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Teilt die SWKA mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben
angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich
gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei
der Vergabekammer maßgeblich ist.