Wartung technischer Anlagen und Einrichtungen (MIC) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_203_CS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 5.6
E-Mail:
Telefon: +49 25183-30333
Fax: +49 25183-22052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung technischer Anlagen und Einrichtungen (MIC)
Herstellerwartung technischer Anlagen und Einrichtungen (MIC)
Herstellerwartung technischer Anlagen und Einrichtungen (MIC)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die zu wartenden Anlagen und Einrichtungen wurden von der beauftragten Firma hergestellt. Um eine möglichst lange Gewährleistungszeit zu erhalten, wird auch die anschließende Wartung zunächst durch die Herstellerfirma durchgeführt.
Aufgrund dieser Alleinstellung soll der Auftrag gem. § 14 Abs. 4 VgV an das ausgewählte Unternehmen vergeben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
01
Ort: Vreden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um dem Wettbewerbs- und Geheimhaltungsgrundsatz Rechnung zu tragen, wird der Gesamtauftragswert mit 1,00 EUR angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYM5DJH4
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 25183-30333
Fax: +49 25183-22052
Internet-Adresse: www.uni-muenster.de