Neubau Zentrum Murkenbach - Planung Technische Ausrüstung - AG 4+5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 16
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Dressel GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 711/18744-14
Fax: +49 711/18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.boeblingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentrum Murkenbach - Planung Technische Ausrüstung - AG 4+5
Die Stadt Böblingen beabsichtigt den Neubau des Zentrums am Murkenbach.
Das Zentrum soll folgende Nutzungen beinhalten:
- 5-gruppige Kindertagesstätte mit Außenspielfläche
- zwei Spielgruppen für Kinder unter einem Jahr
- Stadtteiltreff
Das zu realisierende Flächenprogramm des Gebäudes stellt eine BGF-Fläche von rund 2.200 m² dar.
Das Gebäude soll möglichst nachhaltig geplant und errichtet werden. Zentrale Eckpunkte des Konzeptes sind CO2-Neutralität im Betrieb sowie ein ressourcenschonender Holz-/Holz-Hybrid-Bau. Auf dem Dachbereich soll eine Photovoltaikanlage vorgesehen werden.
Die Grobkostenschätzung des Gesamtprojekts beläuft sich aktuell auf ca. 8,6 Mio. € (brutto), davon entfallen ca. 1.290.000,- € brutto auf die Kostengruppe 400.
Aktuell vorgesehener Projektablauf:
- Beginn der Planung direkt nach Beauftragung (voraussichtlich Januar 2024)
- 1. Quartal 2025 Baubeginn Rohbau
- 1. Quartal 2027 Inbetriebnahme Kita
Böblingen
Planung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI - Anlagengruppen 4+5,
Leistungsphasen 1 - 9 + besondere Leistungen (Überwachung Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist)
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Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Vertragslaufzeit abhängig von Projektverlauf
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
- mehr als 5 Beschäftigte: 150 Punkte,
- 3 - 5 Beschäftigte: 75 Punkte,
- weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2) Referenzen:
2.1) Referenz 1:
a) Bildungseinrichtung oder Verwaltungsgebäude: 100 Punkte,
b) Fläche >= 500 m² BGF: 150 Punkte,
c) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB : 100 Punkte,
d) Erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI : 100 Punkte.
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI reduziert.
Die Leistungsphasen 1, 4 und 9 können immer angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden.
2.2) Referenz 2:
a) Holzbau oder Holz-Hybrid-Bau: 150 Punkte,
b) Fläche >= 500 m² BGF: 150 Punkte,
c) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 50 Punkte,
d) Erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 Punkte,
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI reduziert.
Die Leistungsphasen 1, 4 und 9 können immer angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden.
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Maximal erreichbare Punktzahl: 1.050 Punkte
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Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Bei Punktgleichheit wird gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des UnternehmensMitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt.
(Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Elektrotechnik oder vergleichbares)(Ausschlusskriterium).
- § 36 VgV und 47 VgV: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer,
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Ausschlusskriterium).
- § 47 VgV: Eigenerklärung zur Eignungsleihe und entsprechende Verpflichtungserklärung (bei Bedarf).
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten).
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte (Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4+5 eines Hochbauprojekts):
Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
- Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
- Leistungszeitraum,
- kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,
- Übersichtplan (ggfs. separat).
Neubau.
Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein.
Inbetriebnahme ab dem 01.01.2012 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
Für das Referenzprojekt müssen >= 60 Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI erbracht worden sein.
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
- Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium).
- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsformular erarbeitet. Das Bewerbungsformular ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden.
- Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert.
- Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
- Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
- Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.