Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück, Malerarbeiten BT 1 - 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 10102023-1130
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Springpatt 3
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 5250996-243
Fax: +49 52511322736-243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück, Malerarbeiten BT 1 - 2
Die Stadt Delbrück führt eine umfassende energetische und brandschutztechnische Sanierung des städtischen Gymnasiums durch.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Malerarbeiten für die Bauabschnitte 1 und 2.
Stadt Delbrück Marktstraße 2 33129 Delbrück-Mitte
Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück:
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Malerarbeiten für die Bauabschnitte 1 und 2.
Die hier ausgeschriebenen Malerarbeiten teilen sich wie folgt in die zwei Bauabschnitte auf:
1.BA Leistungsumfang ca. 3/4 der hier aufgeführten Leistungen,
2.BA Leistungsumfang ca. 1/4 der hier aufgeführten Leistungen.
Nach Fertigstellung des 1.BA zieht ein Teil der Nutzer vom 2.BA in den 1.BA. Zwischen Fertigstellung im 1.BA und Neustart im 2.BA ist mit einer Pause von ca. 5 Monaten zu rechnen, ein genauer Zeitraum kann nicht vorgegeben werden. Der Bieter wird 4 Kalenderwochen vor dem Ausführungsstart der Arbeiten im 2.BA
schriftlich informiert, der Bieter ist dann verpflichtet, die Arbeiten zu dem vorgegebenen Termin aufzunehmen.
Ausführungszeiten:
BA1
Ausführungsstart KW.46.23
Fertigstellung KW.09.24
BA2
Ausführungsstart KW.30.24
Fertigstellung KW.44.24
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:
- Referenznachweise mit folgenden in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
s. III 1.1)
s. III 1.1)
Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuersatz.
Dem Auftragnehmer werden folgende Pauschalen in % von der Bruttoabrechnungssumme des Gewerkes berechnet:
- Baustrom 0,3 %
- Bauwasser 0,1 %
- Entsorgung 0,3 %
- bauseitige Sanitäreinrichtungen 0,3 %
- Bauwesenversicherung 0,3 %
Der Auftraggeber behält sich vor, als Sicherheitsleistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 5 v.H. der Auftragssumme zu fordern. Als Sicherheitsleistung hat der Auftragnehmer eine Mängelansprüchebürgschaft über 3 v.H. der Abrechnungssumme zu stellen.
Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sind zu berücksichtigen.
Die Schule bleibt während der Bauarbeiten im Betrieb. Das bedeutet, dass besonders laute Arbeiten, wie z.B. Stemmen/Bohren in Gebäudeteilen, welche fest mit dem Baukörper verbunden sind und so den Schulbetrieb/-ablauf stören, nur nach den Schulkernzeiten ausgeführt werden dürfen (Schulkernzeit: ca. 7.55 Uhr bis 13.15 Uhr). Diesen Umstand bitte in der Kalkulation des Angebotes berücksichtigen.
Der Schulbetrieb sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheitsmaßnahmen haben absolute Priorität.
Abschnitt IV: Verfahren
Verwaltungsgebäude Springpatt 3, 33129 Delbrück-Westenholz, Zimmer C 17
Bieter sind nicht zugelassen.
Die Niederschrift über den Eröffnungstermin wird den Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Es wird gebeten, zusätzlich zur GAEB-Datei das bepreiste LV eingescannt als pdf-Dokument vorzulegen.
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.): 04.10.2023
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRNL6FM
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-1691
Fax: +49 251/411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.