Auswahlverfahren Betreiber Familienbüros 2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moltkestraße 42
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Myriam Moro
E-Mail:
Telefon: +49 2261-885198
Fax: +49 2261-885100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.obk.de/cms200/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren Betreiber Familienbüros 2023
Verfahrensgegenstand ist ist die Auswahl von Auftragnehmerinnen bzw. Auftragnehmern für die Einrichtung und den Betrieb von bis zu neun Familienbüros als ganzheitlich und sozialraumorientierte Beratungs- und Lotsenstellen in drei Losen.
Hückeswagen, Lindlar und Marienheide
Oberbergischer Kreis
Gegenstand der Leistung im Los 1 ist zunächst die Einrichtung und der Betrieb eines Familienbüros in Hückeswagen. Als Eröffnungstermin ist derzeit der 2. Januar 2025 geplant.
Weitere Familienbüros in Lindlar und Marienheide sind als Erweiterungsoptionen vorgesehen und im Falle der Ausübung der Option einzurichten und zu betreiben.
Die zu vergebenden Leistungen beinhalten insbesondere die Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für Familienbüros, inklusive deren Ausstattung, deren Besetzung mit qualifiziertem Personal (Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge oder eine vergleichbare Qualifikation), die Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern des Oberbergischen Kreises sowie gegebenenfalls sonstigen Kundinnen und Kunden, Netzwerkarbeit mit relevanten Akteurinnen und Akteuren der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Datenerhebungen und Berichte zur Bedarfserfassung. Die Räumlichkeiten der Familienbüros sind auch dem Auftraggeber für eigene Angebote und - nach näherer Ausgestaltung des mit dem Angebot einzureichenden Netzwerkkonzepts - Dritten für sonstige Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zur Verfügung zu stellen; nähere Einzelheiten hierzu, insbesondere zum Umfang, ergeben sich aus den Anlagen "Vertrag" und "Leistungsbeschreibung" bei den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmalig durch einseitige Erklärung um zwei Jahre zu verlängern.
Bergneustadt, Engelskirchen und Reichshof
Oberbergischer Kreis
Gegenstand der Leistung im Los 2 ist zunächst die Einrichtung und der Betrieb eines Familienbüros in Bergneustadt. Als Eröffnungstermin ist derzeit der 2. Januar 2025 geplant.
Weitere Familienbüros in Engelskirchen und Reichshof sind als Erweiterungsoptionen vorgesehen und im Falle der Ausübung der Option einzurichten und zu betreiben.
Die zu vergebenden Leistungen beinhalten insbesondere die Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für Familienbüros, inklusive deren Ausstattung, deren Besetzung mit qualifiziertem Personal (Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge oder eine vergleichbare Qualifikation), die Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern des Oberbergischen Kreises sowie gegebenenfalls sonstigen Kundinnen und Kunden, Netzwerkarbeit mit relevanten Akteurinnen und Akteuren der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Datenerhebungen und Berichte zur Bedarfserfassung. Die Räumlichkeiten der Familienbüros sind auch dem Auftraggeber für eigene Angebote und - nach näherer Ausgestaltung des mit dem Angebot einzureichenden Netzwerkkonzepts - Dritten für sonstige Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zur Verfügung zu stellen; nähere Einzelheiten hierzu, insbesondere zum Umfang, ergeben sich aus den Anlagen "Vertrag" und "Leistungsbeschreibung" bei den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmalig durch einseitige Erklärung um zwei Jahre zu verlängern.
Morsbach, Nümbrecht und Waldbröl
Oberbergischer Kreis
Gegenstand der Leistung im Los 3 ist zunächst die Einrichtung und der Betrieb eines Familienbüros in Morsbach. Als Eröffnungstermin ist derzeit der 2. Januar 2025 geplant.
Weitere Familienbüros in Nümbrecht und Waldbröl sind als Erweiterungsoptionen vorgesehen und im Falle der Ausübung der Option einzurichten und zu betreiben.
Die zu vergebenden Leistungen beinhalten insbesondere die Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für Familienbüros, inklusive deren Ausstattung, deren Besetzung mit qualifiziertem Personal (Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge oder eine vergleichbare Qualifikation), die Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern des Oberbergischen Kreises sowie gegebenenfalls sonstigen Kundinnen und Kunden, Netzwerkarbeit mit relevanten Akteurinnen und Akteuren der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Datenerhebungen und Berichte zur Bedarfserfassung. Die Räumlichkeiten der Familienbüros sind auch dem Auftraggeber für eigene Angebote und - nach näherer Ausgestaltung des mit dem Angebot einzureichenden Netzwerkkonzepts - Dritten für sonstige Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zur Verfügung zu stellen; nähere Einzelheiten hierzu, insbesondere zum Umfang, ergeben sich aus den Anlagen "Vertrag" und "Leistungsbeschreibung" bei den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmalig durch einseitige Erklärung um zwei Jahre zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe")
- Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Umsatz")
- Angabe mindestens einer Referenz über eine dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistung (unter Verwendung der Anlage "Referenzen")
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Beschäftigte")
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Sanktionen"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Hinblick auf den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Ziffer III.1.4, oben) gilt die folgende Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens EUR 500.000,00 betragen haben.
Im Hinblick auf die Referenz bzw. Referenzen (Ziffer III.1.4, oben) gilt die folgende Mindestanforderung: Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens einen Referenzauftrag über eine dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistung nachzuweisen; es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen: Der Referenzauftrag muss über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ausgeübt worden sein (bei laufenden Aufträgen: gerechnet ab dem Datum der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags); die Beendigung des Referenzauftrags darf nicht mehr als drei Jahre (gerechnet ab dem Datum der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) zurückliegen; der Referenzauftrag muss eine Dienstleistung im sozialen Bereich betreffen, als Dienstleistungen im sozialen Bereich gelten dabei Leistungen, die nach dem Zweiten, Dritten, Achten, Neunten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, III, VIII, IX oder XII) oder vergleichbaren Rechtsvorschriften anderer Staaten finanziert werden.
Im Hinblick auf die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Ziffer III.1.4, oben) gilt die folgende Mindestanforderung: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens drei Vollzeitäquivalenten entsprechen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.