Lieferung eines gebrauchten Wechselladerfahrzeugs Referenznummer der Bekanntmachung: 13 ZVS 2023-025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2233530
Fax: +49 2233147
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.huerth.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.beschafferprofil.huerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines gebrauchten Wechselladerfahrzeugs
Lieferung eines gebrauchten Wechselladerfahrzeugs für die Feuerwehr Hürth
Feuerwache Hürth Luxemburger Straße 450 50354 Hürth
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines gebrauchten Wechselladerfahrzeugs für die Feuerwehr der Stadt Hürth. Gesucht wird ein Frontlenker-Fahrgestell mit Auf- / Ausbau eines Wechselladerfahrzeuges 26 (WLF 26) nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502-2, DIN 14502-3, DIN 14505 und DIN 30722-1 in Serienausstattung, ergänzt durch die einsatzspezifische Sonderausstattung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ca. 26 t (Gewichtsklasse S).
Die Lieferung des Fahrzeugs soll schnellstmöglich erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Rahmen der Angebotsprüfung eine Besichtigung des Fahrzeugs vorbehalten wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gewa Karosserie -und Fahrzeugbau GmbH
Postanschrift: Pferdebahnstraße 48-50
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201438820
Internet-Adresse: http://gewa-fahrzeugbau.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDY1BZKV40T
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.