Externe Projektsteuerung - Planfeststellungsverfahren A 6 (Bretzfeld - Kupferzell) Referenznummer der Bekanntmachung: A.03000.10.006a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 280 000
Postanschrift: Augsburger Straße 748
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 71134250-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Projektsteuerung - Planfeststellungsverfahren A 6 (Bretzfeld - Kupferzell)
40 Monat externe Projektsteuerung für 2 BAB Planungsabschnitte (je rund 10 km),
Mitwirkung bei der Prüfung von Unterlagen nach RE 2012 für den Feststellungsentwurf, 800 h Erfüllung von Berichts-/Informationspflichten
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest, plant die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn A 6 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Weinsberg und der Landesgrenze BW/BY. Die Maßnahme ist im Bedarfsplan, Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz, im Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung (VB-E) enthalten. Ziel ist der Abbau von Kapazitätsengpässen sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Für die Planung wurde die 64,4 km lange Strecke in sechs Planungsabschnitte unterteilt. Für alle Planungsabschnitte liegt der RE-Vorentwurf vor.
Für den 2. (zwischen Bretzfeld und Öhringen) und 3. (zwischen Öhringen und Kupferzell) Planungsabschnitt erfolgte 2018 die öffentliche Auslage der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren "Ausbau der A 6 im Streckenabschnitt zwischen Bretzfeld und Öhringen (PA A6-2) sowie zwischen Öhringen und Kupferzell (PA A6-3)". Die eingegangenen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange sowie Einwendungen Privater wurden ausgewertet. Es ist eine umfassende erste Planänderung (Straßen- und Landschaftsplanung) vorzunehmen. Die erste Planänderung ist öffentlich auszulegen.
Vom Auftragnehmer sind Leistungen der Projektsteuerung sowie der fachlichen, vergabe-/vertragsrechtlichen Beratung zu erbringen. Die Leistungen der Projektsteuerung erfolgen in Anlehnung an die AHO (AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9: Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung, Stand März 2020) für die Handlungsbereiche A "Organisation, Information, Koordination, Dokumentation", B "Qualitäten und Quantitäten" und D "Termine, Kapazitäten und Logistik" für die Projektstufe 2 "Planung". Für die Leistungserbringung notwendige Teile der Projektstufe 1 "Projektvorbereitung" sind in Anlehnung an die AHO ebenfalls zu erbringen und einzukalkulieren.
Kernaufgaben der Projektsteuerung sind u. a.:
• Steuerung und Koordinierung der Planungsbeteiligten aller Fachdisziplinen.
• Vorgabe sowie Aufstellung und Überwachung von Leistungen und Terminen einschließlich Soll-Ist-Vergleich.
• Ermittlung bzw. Erstellung von Sachverhalten und Entscheidungsgrundlagen.
Das Bauvorhaben beinhaltet die Erweiterung von vier auf sechs Fahrstreifen mit Standstreifen entsprechend dem Regelquerschnitt RQ 36 gem. den Richtlinien für die Anlagen von Autobahnen (RAA). Aufgrund ihrer transeuropäischen Netzfunktion ist die A 6 vom Bund mit Allgemeinem Rundschreiben 07/2018 gem. den Richtlinien zur Integrierten Netzgestaltung (RIN) 2008 als kontinentale Verbindung in die "Verbindungsfunktionsstufe 0" eingestuft. Daraus ergibt sich die Straßenkategorie Autobahn "AS 0" mit der Entwurfsklasse 1 A. Die kreuzenden Straßen und Wege werden größtenteils in ihrer Lage belassen und an die Erweiterungsplanung der A 6 angepasst. Das Gesamtprojekt wird auf der Projektseite der Autobahn GmbH vorgestellt: http://www.autobahn.de/A6-Weinsberg
Der 2. und 3. Planungsabschnitt befinden sich zurzeit in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren. Die im Jahr 2018 im Planfeststellungsverfahren öffentlich ausgelegte Genehmigungs-planung kann auf der folgenden Website des Regierungspräsidiums Stuttgart: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt2/ref24/seiten/a6-pa2u3/ eingesehen werden.
Pos. C 2.06 Mitwirkung bei der Prüfung von Unterlagen für den Feststellungsentwurf - 2. Planänderung
Pos. C 2.07 Mitwirkung bei der Prüfung von Unterlagen für den Feststellungsentwurf - Fassung Planfeststellungsbeschluss
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Geeignet ist die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Staates, oder soweit er dazu nicht verpflichtet ist, die Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung bei der Ingenieurkammer oder einer vergleichbaren Organisation
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
* Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
* dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
* dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
* dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter, die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio. EUR für Personen und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus.
(siehe Anlage A-04 Eignungskriterien):
- § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzprojekte
- § 46 (3) Nr. 2 VgV: Qualifikationen der verantwortlichen Personen
- § 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalstand - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- § 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag)
Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (sieheTeilnahmeunterlagen).
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Vergabeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- Angebot
- Vertragsbedingungen
- Leistungsbeschreibung
- Honorarübersicht
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 6 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
- Liste der Projektverantwortlichen
- Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bietermeinschaft
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
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